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Justizanstalten in Österreich sind zum Teil überfüllt

Viele Justizanstalten in Österreich sind überfüllt.
Viele Justizanstalten in Österreich sind überfüllt. ©APA
1.198 Insassen in einer Justizanstalt, die nur auf 990 Personen ausgelegt ist? Die Rede ist von der JA Wien-Josefstadt, die - wie viele andere Gefängnisse in Österreich auch - zum Bersten gefüllt ist. Und das, obwohl die Häftlingszahlen eigentlich rückläufig sind.
Verletzte bei Übung
Suizide in Haft

In der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt – das Landesgerichtliche Gefangenenhaus ist die größte JA des Landes – waren demnach zum Stichtag 31. Dezember 2014 1.198 Insassen untergebracht. Konzipiert ist das Gefängnis für 990 Personen. Die Auslastung betrug damit 121 Prozent. Die damit einhergehenden, im Sinne des Strafvollzugsgesetzes wohl kaum machbaren Haftbedingungen betraf – neben der Justizwache und dem sonstigen Anstaltspersonal – Personen, die sich nur kurz in Haft befinden. Neben U-Häftlingen, die am Wiener Straflandesgericht ein Verfahren anhängig haben, sind in der JA Wien-Josefstadt bereits abgeurteilte Insassen untergebracht, die maximal 18 Monate abzusitzen haben.

Zu viele Insassen in der JA Hirtenberg

Deutlich zu viele Insassen gab es auch in der für den Vollzug von leichten bis mittelschweren Freiheitsstrafen (18 Monate bis maximal sechs Jahre) vorgesehenen JA Hirtenberg, wo sich aus 356 Insassen eine Auslastung von 107,22 Prozent errechnete. Überbelegt waren auch die JA Graz-Jakomini (102,48), die JA Garsten (102,45 Prozent) und die JA Graz-Karlau (102,22). Die beiden letzteren beherbergen zu mittel- und langjähriger Haft verurteilte Straftäter.

Häftlingszahlen sind rückläufig

Grundsätzlich sind die Häftlingszahlen rückläufig, im westeuropäischen Vergleich aber weiter anhaltend hoch. Hatten sich 2013 8.989 Personen in Haft befunden, waren es im Vorjahr immer noch 8.692, darunter 507 Frauen. Im Hinblick darauf sind die Pläne des Justizministers zu sehen, der mit seinem kürzlich zur Begutachtung versandten Entwurf einer StGB-Reform die Gefängnisse entlasten möchte, indem etwa die von der Praxis regelmäßig zur Verhängung der U-Haft herangezogene Gewerbsmäßigkeit neu definiert wird. Der Entwurf sieht außerdem deutlich mildere Strafen bei Vermögensdelikten wie Diebstahl, Betrug oder Untreue vor, sofern der inkriminierte Schaden die Wertgrenze von 500.000 Euro nicht übersteigt.

Weniger Jugendliche in Justizanstalten

Signifikant zurückgegangen ist die Anzahl der eingesperrten Jugendlichen, was auf Maßnahmen zurückzuführen ist, die noch von Brandstetters Vorgängerin Beatrix Karl (ÖVP) ventiliert wurden. Karl hatte zur Abstellung von Missständen im Jugendstrafvollzug eine eigene Task Force eingesetzt. Als Folge davon saßen Ende 2014 nur mehr 80 Jugendliche im Gefängnis. Im vorangegangenen Jahr waren es 112, 2012 144 und damit fast doppelt so viele gewesen. Im Jahr 2004 hatte man sogar noch 259 Personen unter 18 Jahren hinter Gitter gesperrt.

Zu den 80 sind auch fünf Kinder zu zählen, die sich bei ihren inhaftierten erwachsenen Müttern im Gefängnis und damit im Gewahrsam der Justiz befanden. Insgesamt 30 Burschen und drei Mädchen wurden in Strafhaft, 33 bzw. ein Mädchen in U-Haft angehalten.

261 Personen mit Fußfessel

Österreichweit waren zum Jahreswechsel 261 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest. Obwohl die Fußfessel ihrer ursprünglichen Intention nach auch U-Häftlingen zu gute kommen und ihnen das Gefängnis vor Beginn ihrer Hauptverhandlung ersparen hätte sollen, wird dieses Instrument von der Justiz nach wie vor nicht angenommen. Gerade einmal bei zwei Personen wurde der Hausarrest der U-Haft vorgezogen. Von den verbliebenden 259 Fußfessel-Trägern hatten 203 Verurteilte den Hausarrest vor Strafantritt, 56 danach genehmigt bekommen. (APA)

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