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Justiz-"Leaks": Kurz soll als Zeuge einvernommen werden

Die Causa hat mit dem Vorwurf von Kurz gegen die WKStA begonnen.
Die Causa hat mit dem Vorwurf von Kurz gegen die WKStA begonnen. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Noch vor der Corona-Krise sprach Bundeskanzler Kurz über angebliche "Leaks" bei Staatsanwälten. Nun will er als Zeuge einvernommen werden.
Parlamentarische Anfrage der NEOS
Kurz patzt Korruptionsbehörde an

Aussagen des Bundeskanzlers über angebliche "Leaks" bei Staatsanwälten hatten - vor der Coronakrise - nicht nur eine große öffentliche Debatte zur Folge, sondern auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien. Diese beabsichtige, Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) "förmlich als Zeuge" einzuvernehmen, teilte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) in Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der NEOS mit.

Hintergrund: Kurz attackierte WKStA

Anlass für die Ermittlungen sind Kurz' Aussagen am Rande einer "Aussprache" mit Justizvertretern nach seiner Attacke auf die Wirtschafts- und Kriminalitätsstaatsanwaltschaft in einem Hintergrundgespräch. Am 10. Februar sagte er im anschließenden Pressestatement, zwei "hochrangige" Journalisten hätten ihm erzählt, dass ihre Redaktionen Akten auch von Staatsanwälten bekommen hätten.

Diese Aussagen haben - "nach übereinstimmender Ansicht" der StA Wien und der Oberstaatsanwaltschaft Wien - den Anfangsverdacht der Begehung von Straftaten begründet. Deshalb habe die StA Wien ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet, berichtete Zadic. Weitere Informationen könne sie nicht geben, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle.

Zadic: Derartige Vorwürfe wurden schon mehrmals ermittelt

Die Ministerin weist jedoch darauf hin, dass wegen derartiger Vorwürfe schon mehrmals ermittelt worden sei. "Soweit überblickbar" habe das bisher aber nicht zur Ausforschung eines Täters geführt.

Keinen Anlass sah Zadic, wegen der - wie NEOS es in der Anfrage nennen - "pauschalisierenden und unsubstantiierten Aussagen des Kanzlers" selbst Anzeige zu erstatten. Den von NEOS ins Spiel gebrachten Par. 116 StGB "Öffentliche Beleidigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, des Bundesheeres oder einer Behörde" hält sie für "nicht indiziert", weil sich die Vorwürfe gegen einzelne Organwalter und nicht gegen eine bestimmte Behörde gerichtet hätten.

 Einvernahme erst später

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird zu seiner Aussage über angebliche "Leaks" bei den Staatsanwälten erst später einvernommen. Denn die Staatsanwaltschaften verzichten angesichts der Coronakrise derzeit generell auf alle Einvernahmen, die nicht oberste Priorität haben, sagte Behördensprecherin Nina Bussek am Dienstag zur APA.

Die nach Kurz' Aussage über eine angebliche Weitergabe von Akten durch Staatsanwälte an Journalisten aufgenommenen Ermittlungen werden fortgesetzt, sobald es die Umstände wieder zulassen. Die Gerichte und Staatsanwälte arbeiten derzeit zwar weiter, aber im Sinn minimaler persönlicher Kontakte wird auf nicht unbedingt nötige Verhandlungen oder Einvernahmen verzichtet.

(APA/Red)

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