“Mir war es von Anfang an ein Anliegen, dass straffällig Jugendliche nach Möglichkeit nicht mehr in U-Haft kommen, sondern außerhalb von Gefängnissen mit entsprechender Betreuung angehalten werden”, sagte dazu Justizminister Wolfgang Brandstetter von der ÖVP. Er freue sich, “dass wir durch die Umsetzung der alternativen Möglichkeiten zur U-Haft die Zahl der inhaftierten Jugendlichen jetzt schon reduziert haben”.
Haftvermeidungskonferenzen erfolgreich
Bei einer Follow Up Sitzung des Runden Tisches zur Jugend-U-Haft wurde auch auf im Taskforce-Abschlussbericht empfohlene Maßnahmen hingewiesen, die bereits umgesetzt seien. So wurden bereits im letzten Sommer Sozialnetzkonferenzen eingeführt, die seither zu 64 Haftvermeidungskonferenzen geführt haben die in 42 Fällen erfolgreich waren. Rückfälle gab es bisher keine. Ab 2015 können Jugendliche auch im Rahmen der vorläufigen Bewährungshilfe in betreuten Wohngemeinschaften untergebracht werden. Damit werden etwa zehn Betreuungsplätze bei verschiedenen Institutionen wie der Diakonie, dem Jugend am Werk, der österreichischen Jungarbeiterbewegung oder pro Mente zur Verfügung stehen. In Graz geht die Jugendgerichtshilfe in den Probebetrieb.
Reform des Jugendstrafrechts
Ebenfalls 2015 startet ein Projekt zur Reform des Jugendstrafrechts, bei dem auch die legistischen Empfehlungen der Taskforce geprüft werden sollen. Dabei geht es unter anderem um intensivierte Haftverhandlungen, die Möglichkeit eines teilweisen Widerrufs bedingter Freiheitsstrafen, um die Kombination von Diversionsarten, um gemeinnützige Leistungen im Rahmen der Diversion sowie um die verstärkte Anwendung des Jugendstrafrechts für junge Erwachsene.
Gerade wenn es um jugendliche Täter geht, ist das Strafrecht zu wenig differenziert und oft auch zu sehr von Ad-hoc-Reaktionen geprägt, um öffentlicher Meinung Genüge zu tun, wie Experten und Vertreter der Zivilgesellschaft am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien erklärten. Über einen 14-jährigen mutmaßlichen Dschihadisten, der gedroht haben soll, den Wiener Westbahnhof in die Luft zu sprengen, die U-Haft zu verhängen, kann laut Linzer Strafrechtler Alois Birklbauer als Zeichen der Hilflosigkeit gesehen werden. Frage sollte nach Meinung des Forschers lauten: “Welche Möglichkeiten habe ich sonst?”
Übergang zum Erwachsenen-Strafrecht
Der Strafrechtsprofessor kann sich zum Beispiel vorstellen, einen fließenderen Übergang vom Jugend- zum Erwachsenen-Strafrecht zu haben. Eine Möglichkeit wäre eine Differenzierung des Strafmaßes: die Hälfte für Jugendliche, zwei Drittel für junge Erwachsene von 18 bis 21 und erst dann das volle Strafmaß. Aber das wäre Birklbauer zufolge nur eine Option.