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Jugend-Gesetze und -Verordnungen

Die APA hat recherchiert, was Jugendliche mit 16 ebenfalls schon dürfen - und was ihnen im Gegensatz zum Wählen auch weiterhin verboten bleibt.

Die neue Regierung hat im Zuge der Koalitionsverhandlungen vereinbart, das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre zu senken.

In der Steiermark dürfen sich Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr nur zwischen 5.00 und 23.00 Uhr an öffentlich zugänglichen Orten wie Straßen, Plätzen und Parks aufhalten. Erst ab dem 18. Geburtstag – und der damit erreichten gesetzlichen Volljährigkeit – dürfen junge Steirer nachts alleine durch die Parks des Landes spazieren. Das ist aber nicht die einzige Einschränkung für die jungen Menschen, die künftig bereits den Nationalrat wählen sollen.

So ist es in Österreich zum Beispiel erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet, sich tätowieren zu lassen. Ein Piercing hingegen darf man sich mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten schon vor dem 14. Geburtstag stechen lassen; danach braucht man die elterliche Zustimmung nur noch, wenn die Wunde voraussichtlich nicht innerhalb von 24 Tagen verheilen wird.

Auch Glücksspiele (mit Ausnahme von gesetzlich geregelten Spielen wie Lotto oder Toto) sind erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres gestattet, davor ist sogar der Aufenthalt in Glücksspielhallen und Wettlokalen verboten. Reine Unterhaltungsspielautomaten wie Flipper oder „Wuzzler“ dürfen schon mit 15 gespielt werden.

Paragraf 207b des Strafgesetzbuches regelt den „sexuellen Missbrauch von Jugendlichen“ dahin gehend, dass „geschlechtliche Handlungen“ von Erwachsenen an Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten sind. Vor dem 18. Geburtstag ist die Prostitution verboten: Jugendlichen bis 18 ist der Besuch von Räumen verboten, die zur Ausübung der Prostitution dienen. Jugendliche unter 18 dürfen aber auch nicht „durch Entgelt“ zu „geschlechtlichen Handlungen“ verleitet werden. Ins weite Feld der Sexualität fällt auch das Verbot von pornografischen Medien: Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen Magazine, Filme und andere Datenträger weder angeboten, vorgeführt noch zugänglich gemacht werden.

Bei den nächsten Nationalratswahlen dürfen 16-Jährige zwar erstmals auf Bundesebene ihre Stimme abgeben. Falls sie den Wahlausgang allerdings feiern wollen, dürfen sie das zumindest nicht mit Feuerwerken und Knallkörpern. Der Besitz von Raketen, Böllern, „Schweizer Krachern“ und Ähnlichem ist erst ab 18 erlaubt.

Immerhin dürfen Jugendliche ab 16 in der Öffentlichkeit Rauchen und Alkohol konsumieren. Allerdings auch nicht jeden und in jedem Bundesland anderen: Alkopops sind in Kärnten und Tirol erst ab 18 erlaubt; gebrannte Getränke mit über 14 Volumsprozent sind in der Steiermark bis 18 verboten, in Kärnten liegt diese Grenze bei zwölf Prozent.

Natürlich sind Jugendliche auch bis zum 16. Geburtstag nicht rechtlos: Sie dürfen ab 14 zumindest bis 21.00 Uhr in Discos, wie lange regelt jedes Bundesland eigenständig. Sie dürfen unter bestimmten Bedingungen schon ab 14 ein Girokonto eröffnen und mit Zustimmung der Eltern eine Bankomatkarte beantragen. Sie dürfen mit 16 eine Lenkerberechtigung für Kleinmotorräder und landwirtschaftliche Zugmaschinen erwerben und auf Pferden allein auf öffentlichen Straßen reiten. Auch Motorboote dürfen bereits mit 16 gelenkt werden.

Sollte die nächste Nationalratswahl planmäßig 2010 durchgeführt werden, dürfen laut Auskunft der Statistik Austria etwa 180.000 Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erstmals zur Wahl gehen.

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