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Jihadisten-Prozess: Freispruch nach angeblicher Androhung von "Blutrache"

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein. ©APA (Symbolbild)
Nach angeblichen Drohungen gegen Belastungszeugen im Prozess gegen Islam-Prediger Mirsad O. ist ein 34-jähriger in Wien wohnhafter Russe freigesprochen worden.

Ein 34-jähriger in Wien wohnhafter Russe ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht nach angeblichen Drohungen gegen Belastungszeugen im Zweifel freigesprochen worden. Die Opfer, sie sollen Anrufe von ihm oder Besuche in seinem Auftrag bekommen haben, hatten ihre Angaben vor Gericht abgeschwächt oder widerrufen. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Der 34-Jährige hatte sich wegen schwerer Nötigung, falscher Beweisaussage und Begünstigung verantworten müssen. Er soll der beste Freund des Belastungszeugen im Prozess gegen Islam-Prediger Mirsad O. und IS-Kämpfer Mucharbek T. gewesen sein. Der Zeuge hatte im vergangenen Winter und Frühjahr vor Gericht ausgesagt, er habe den Kämpfer bei Tötungshandlungen für den IS in Syrien gesehen. Der Beobachter ist mittlerweile im Zeugenschutzprogramm und damit dem Zugriff von “Freunden” entzogen, die Familie aber nicht. Daher soll sie der 34-jährige Russe kontaktiert und ihnen gegenüber mit “Blutrache” gedroht haben, wenn ihr Angehöriger seine Aussagen nicht zurücknimmt.

Freispruch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte fühlte sich in keiner Weise schuldig. Er habe niemanden bedroht, sondern die Mutter seines Freundes nur warnen wollen, dass “die Leute über ihn reden, weil er andere beschuldigt”, hatte er im Juni vor Gericht erklärt. Auch eine der Frauen des Belastungszeugen soll eingeschüchtert worden sein. Der Angeklagte soll ein paar Männer zu ihr geschickt haben, damit sie ihren Mann von seinen Aussagen abbringt. “Das ist reine Mutmaßung, er ist zu dieser Zeit in Einzelhaft gesessen, wie hätte er das machen sollen?” hatte sein Verteidiger am ersten Prozesstag eingeworfen.

Beim zweiten Verhandlungstag am Mittwoch sprach ihn das Gericht frei. Die Staatsanwaltschaft legte aber sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

(APA, Red.)

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