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Jihadismus-Anklage gegen U-Häftling in Krems

Der Mann soll als Kämpfer für den IS in Syrien aktiv gewesen sein, ehe er zur medizinischen Behandlung um Asyl in Österreich ansuchte.
Der Mann soll als Kämpfer für den IS in Syrien aktiv gewesen sein, ehe er zur medizinischen Behandlung um Asyl in Österreich ansuchte. ©AP
Gegen einen 30-jährigen russischen Staatsbürger und mutmaßlichen Jihadisten ist jetzt Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben worden.

Einen diesbezüglichen Bericht bestätigte sein Verteidiger am Abend der APA. Der 30-Jährige war im September in der Waldviertler Gemeinde Heidenreichstein festgenommen worden. Seither sitzt er in Krems in Untersuchungshaft.

Als IS-Kämpfer in Syrien

Der tschetschenische Asylwerber hat laut Anklage von Ende Juli bis Anfang Dezember des Vorjahres in Syrien eine Kampfausbildung der IS absolviert und auch an Kampfhandlungen teilgenommen. Auch die Staatsbürgerschaft der IS soll er erworben haben.

Außerdem soll er im vergangenen Juli 800 Dollar (643,71 Euro) zur Unterstützung syrischer Kämpfer überwiesen haben. Ein zweiter Anklagepunkt betrifft den Erwerb und Besitz von pornografischen Darstellungen mündiger Minderjähriger.

Zur Behandlung nach Österreich

Als Asylwerber kam der 30-Jährige im Dezember nach Österreich. In Syrien soll er bereits zuvor unter dem Kampfnamen “Mohmad” gewesen sein und dort eine Kampf- sowie eine Unterweisung im Umgang mit Bomben und Sprengstoffen erhalten haben. Laut Anklage reiste der 30-Jährige ausschließlich nach Österreich, um sich hier einer medizinischen Behandlung zu unterziehen und danach sofort nach Syrien zurückkehren zu können.

Er selbst streitet den Aufenthalt in Syrien nicht ab, seine Ziele seien aber rein karitativer Natur gewesen, bzw. wollte er den in Syrien verschollenen Sohn einer entfernten Verwandten finden. Die Kremser Staatsanwaltschaft wertet dies in der Anklageschrift als reine Schutzbehauptung.

Die Anklage ist bisher nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 30-Jährigen, Wolfgang Blaschitz, kündigte gegenüber der APA allerdings an, auf Rechtsmittel dagegen verzichten zu wollen, da diese wohl keine Aussicht auf Erfolg hätte. Ziel sei die möglichst rasche Durchführung einer Hauptverhandlung. (APA)

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