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Jassey Bakary Vorfall geklärt: Es waren Polizisten

Im Fall Bakary wurden Erhebungen durchgeführt
Im Fall Bakary wurden Erhebungen durchgeführt ©DPA (Sujet)
Es waren nicht angebliche, sondern echte Polizisten, die Ende April die Wohnung des Folteropfers Bakary J. durchwühlt haben. Nachdem Peter Jedelsky von der Wiener Polizei am Dienstag zunächst einen Bericht des ORF-TV-Magazins "Thema" nur bestätigt hatte, dass Bakary J. eine entsprechende Mitteilung gemacht hätte, wurde am Nachmittag klar: Es waren Polizisten, welche die Wohnung heimsuchten.

Zunächst hatte Polizeisprecher Jedelsky darauf verwiesen, dass eine Außenstelle des Landeskriminalamtes wegen Amtsanmaßung ermittle. Damit war die Frage offen, ob es sich bei den Männern, welche die Wohnung von Bakary J. aufgesucht hatten, um Kriminelle gehandelt haben könnte. Dem war nicht so.

Polizei ermittelte – Beamte waren dort

Dienstagnachmittag, den 19. Mai, teilte die Landespolizeidirektion Wien in einer Aussendung unter anderem mit: “Letztlich konnte festgestellt werden, dass Beamte der Abteilung Fremdenpolizei und Anhaltevollzug (AFA) am 21. April an der Adresse in Wien 11., eine Amtshandlung nach einem Hinweis der Meldebehörde geführt haben.” Es hätte den Verdacht der Anwesenheit von “Personen mit vermutlich gefälschten Dokumenten” gegeben. Bakary J. hatte von dem Zwischenfall noch am 21. April bei der Polizei Meldung gemacht.

Beamte haben sich ordnungsgemäß ausgewiesen

Als Grund, warum die Landespolizeidirektion Wien zunächst keine Informationen zu dem Einsatz gehabt hätte, wurde Dienstagnachmittag angegeben: “Da keine Durchsuchung der Wohnung stattgefunden hat und auch kein Bezug zu Bakary J. bestand, war auch keine diesbezügliche Aufzeichnung im Polizeicomputer vorhanden. Die Beamten haben sich ordnungsgemäß ausgewiesen und eine Identitätsfeststellung bezüglich eines anwesenden Bekannten des J. im Streifenbericht vermerkt. Seitens der LPD Wien wird der beim Vorfall anwesende Bekannte in den nächsten Tagen einvernommen.” Bakary J. stehe mit der Überprüfung in keinem Zusammenhang.

Darstellung des Opfers und der Exekutive nicht kongruent

Dem ORF-Bericht zufolge war Bakary J., der am 7. April 2006 von Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt wurde, nicht zuhause, als vier Männer bei seiner Wohnung auftauchten. Einem Freund von Bakary J. gegenüber sollen sie sich als Polizisten in zivil ausgegeben haben, ohne einen Ausweis oder Durchsuchungsbefehl herzuzeigen, und Bakary J.’s Wohnung durchwühlt haben. Hier sind offenbar die Darstellung des Opfers und jene der Exekutive nicht kongruent.

Keine polizeiliche Amtshandlung gefunden

Bakary J. ging daraufhin zu einer Polizeiinspektion und machte eine Mitteilung. Anzeige sei aber nicht erstattet worden. Jedelsky sagte Dienstagvormittag, man sei noch am Recherchieren, was da wirklich passiert sei. Bisher habe man dazu keine polizeiliche Amtshandlung gefunden. Bakary J.’s Anwalt Nikolaus Rast habe am 11. Mai eine Anfrage zu dem Vorfall gestellt.

Vier WEGA-Beamte wegen Quälens eines Gefangenen verurteilt

Vier WEGA-Beamte waren nach der Tat in einer Brigittenauer Lagerhalle wegen Quälens eines Gefangenen rechtskräftig verurteilt worden, drei hatten die Tat verübt und wurden aus dem Polizeidienst entfernt. Der vierte stand vor der Halle Schmiere. Bakary J. erhielt von der Finanzprokuratur eine finanzielle Wiedergutmachung von 110.000 Euro für die erlittene Tortur. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.

Vorwurf finanzieller Motive

Die drei Ex-Polizisten streben nun eine Wiederaufnahme des Verfahrens an und haben ihre damals abgelegten Geständnisse widerrufen, weil sie dazu von ihrem Arbeitgeber gedrängt worden seien. Im Gegenzug sei ihnen damals eine milde Bestrafung versprochen worden. Rast wirft ihnen finanzielle Motive vor, weil sie Angst vor Regressforderungen des Staates hätten. Eine Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag gibt es noch nicht.

(APA/Red.)

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