AA

Jagd auf Raser wird schärfer

Schwarzach - 55000 Autofahrer wurden im vergangenen Jahr in Vorarlberg von Radargeräten geblitzt, ein Großteil davon sind ausländische Lenker. Mit der seit 1. März bestehenden EU-weiten Vollstreckung von Verkehrsstrafen sollen grenzübergreifend die Verkehrssünder zur Kasse gebeten werden.

Doch weil das jetzige Gesetz in der Praxis oftmals nicht funkti­oniert, ist in dieser Woche die EU-Verkehrskommission eingeschritten, sie will die „Fluchtwege“ für ausländische Raser endgültig versperren. Künftig soll kein schwerer Verkehrsverstoß mehr ungeahndet bleiben. „Man muss sagen, dass ausländische Verkehrssünder heute kaum verfolgt werden“, begründete EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot die schärferen Maßnahmen. „Sie überqueren einfach die Grenze und bleiben straffrei.“ Ein französisches Radargerät könne zum Beispiel ein ausländisches Kennzeichen nicht erkennen, der automatische Versand eines Bußgeldbescheides sei völlig unmöglich.

Vernetztes System

Die EU will deshalb ab dem Jahr 2012 die nationalen Halterregister vernetzen. Wenn es um ein konkretes Delikt geht, sollen nationale Behörden künftig direkt auf die Personalien hinter dem entsprechenden Autokennzeichen zugreifen können, ohne Umwege über die Behörden des betreffenden Landes, in dem der Halter gemeldet ist. Zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer, Missachtung der Gurtpflicht und roter Ampeln sind die häufigsten Ursachen tödlicher Unfälle. Nur ihnen gilt derzeit der neue Vorstoß. „Falsches Parken ist nicht unser Problem“, betont der EU-Kommissar. Jedes Land behalte auch seine bisherigen Verkehrsregeln: Es könne aber künftig besser dafür sorgen, dass jeder diese Vorschriften auch einhalte.

Problem mit Fotos

Ein Beispiel dafür, wie groß die Schwierigkeiten in der Praxis sind, zeigt das Problem der Fotoaufnahmen. Zwischen Deutschland und Österreich besteht zwar bereits ein Abkommen über die Vollstreckung von Verkehrsverstößen, etwa bei Tempoüberschreitungen. Allerdings erkennen die deutschen Behörden das von hinten geblitzte Nummernschild nicht an. Das heißt, der Fahrer des Autos kann nicht festgestellt werden. Nach deutscher Rechtslage hat das zur Folge, dass er auch nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Denn hier gibt es, anders als in Österreich, keine sogenannte Halterhaftung. Dabei muss der Halter eines Fahrzeuges für Verstöße geradestehen, ob er sie begangen hat oder nicht. An dieser Regelung ist unter anderem die Section Control-Radaranlage auf der S 16 zwischen Braz und Dalaas gescheitert. Immerhin kommen 60 Prozent der Temposünder auf der S 16 aus Deutschland.

  • VIENNA.AT
  • Schwarzach
  • Jagd auf Raser wird schärfer
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen