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Jackson zu Geldstrafe verurteilt

Zwei Monate nach seinem Freispruch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen hat US-Popstar Michael Jackson wieder Ärger mit dem Gericht.

Weil er in einem erneuten Verfahren wegen sexueller Belästigung nicht zu den Anhörungen erschienen war und auch keinen Vertreter geschickt hatte, verurteilte ein Richter in New Orleans den 46-jährigen Sänger zu einer Geldstrafe von 10.000 Dollar (über 8000 Euro). Vergeblich hatte Jacksons Anwalt Charles Gay argumentiert, die Vorladung sei am Tag des Freispruchs seines Mandanten eingetroffen und danach im allgemeinen Chaos verloren gegangen.

Der Kläger in dem Zivilverfahren hat Jackson vorgeworfen, ihn 1984 sexuell belästigt zu haben. Als Grund für sein langes Schweigen sagte der Mann, er habe die für ihn so peinigende Erinnerung bis vor kurzem verdrängt. Seit seinem Freispruch Mitte Juni hat sich der ehemalige „King of Pop“ weitgehend aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Derzeit soll er sich zur Erholung in Bahrain aufhalten; in dem Inselkönigreich im Persisch-Arabischen Golf soll er sich nach Zeitungsberichten ein luxuriöses Anwesen gekauft haben.

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