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Italien: Strengeres Anti-Doping-Gesetz

Der Staatsanwalt, die ÖOC-Biathleten und Langläufer bei den Winterspielen in Turin ermittelt hat, lobt das strenge italienische Anti-Doping-Gesetz.

„Im Kampf gegen Doping ist der Einsatz der Justiz absolut notwendig. Das italienische Anti-Doping-Gesetz sollte weltweit exportiert werden“, sagte Guariniello der italienischen Nachrichtenagentur ANSA.

Im Kampf gegen Doping seien rechtliche Mittel notwendig. Laborkontrollen seien ungenügend, um das ausufernde Problem zu bekämpfen. „Die Justiz hat bessere Mittel zur Verfügung. Sie kann durchsuchen, beschlagnahmen, Telefongespräche abhören und Bankkonten überprüfen. Hätten wir uns ausschließlich auf die Test-Ergebnisse verlassen, wären wir zum Schluss gekommen, dass die Winterspiele in Turin grundsätzlich sauber waren“, betonte Guariniello. Er bezog sich auf die negativen Dopingkontrollen der ÖOC-Langläufer und Biathleten, die am Mittwoch vom IOC wegen Besitzes von Material und Substanzen, die für Doping geeignet sind, lebenslang von Olympischen Spielen ausgeschlossen worden waren.

Seit dem Jahr 2000 hat Italien den Dopingsündern mit dem härtesten Dopinggesetz der Welt den Kampf angesagt. Das Gesetz, das für Sportbetrüger Höchststrafen bis sechs Jahre vorsieht, macht die Dopingbekämpfung zur Staatsangelegenheit. Doping ist seit 2000 zur Straftat aufgerückt, wer dopt oder gedopt ist, wird zum Kriminellen. Nicht nur jene, die Dopingmittel verabreichen oder in Umlauf bringen, sondern auch die Sportler selbst werden bestraft. Für gedopte Athleten sieht das Gesetz neben Geldstrafen auch Haftstrafen von drei Monaten bis zu drei Jahren vor.

Inzwischen wartet der italienische Rechtsanwalt des Österreichischen Skiverbandes, Gian Paolo Zancan, weiterhin auf die Dokumente des Turiner Gerichts, um die Sache zu überprüfen. „Der österreichische Skiverband hat stets behauptet, dass er vor sicheren Beweisen strenge Maßnahmen ergriffen hätte. Diese Haltung hat sich nicht geändert. Die Turiner Staatsanwaltschaft hat offiziell die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Man muss zuerst die Dokumente überprüfen“, erklärte Zancan gegenüber der APA – Austria Presse Agentur.

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