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"IS-Rückkehrer haben in Vorarlberg nichts verloren"

©AFP, VOL.AT/Paulitsch
Bereits am Montag wies Bundeskanzler Sebastian Kurz den Vorschlag zur Rücknahme von österreichischen IS-Kämpfern von US-Präsident Donald Trump zurück - Unterstützung erhält er dabei von Landeshauptmann Markus Wallner.
Kurz erteilt Trump Abfuhr

„Menschen die Terrororganisationen unterstützen und im Namen des Islamischen Staates Verbrechen an unschuldigen Menschen begangen haben, haben in Vorarlberg nichts verloren“, schreibt Landeshauptmann Markus Wallner in einer Aussendung. Für ihn habe der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität und ehemalige IS-Kämpfer seien eine Risiko. „Meine Haltung ist in dieser Frage klar: Wer für Terrororganisationen kämpft, hat sein Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft verwirkt.” Damit schließt er sich an die Aussagen von Bundeskanzler Sebastian Kurz an.

20-Jährige mit Baby will zurück

US-Präsident Donald Trump hatte die Europäischen Länder am Wochenende aufgefordert, rund 800 IS-Kämpfer zurückzunehmen und in den Heimatländern vor Gericht zu stellen. Frankreich, Dänemark und Großbritannien haben diesem Vorschlag bereits eine Absage erteitl. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz hält den Vorstoß für nicht praktikabel. “Ich sehe das wie Frankreich, Dänemark und die Briten. Nämlich, dass der Schutz unserer eigenen Bevölkerung oberste Priorität hat, insbesondere vor Personen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben”, so Kurz gegenüber der “Kleinen Zeitung”.

In Österreich gebe es ohnehin nur wenige Fälle. Konkret ist bislang nur der Fall einer 20-Jährigen bekannt, die von einem IS-Kämpfer schwanger wurde und derzeit mit ihrem eineinhalbjährigen Sohn in kurdischer Haft sitzt. In diesem Fall würde man derzeit an einer “praktischen Möglichkeit zur Rückholung” arbeiten, wie das Außenministerium angab.

“Verpflichtet Staatsbürger zurückzunehmen”

Kritik an der Vorgangsweise Österreichs kommt von Walter Obwexer, Völkerrechtsexperte der Universität Innsbruck. “Österreich ist verpflichtet, eigene Staatsbürger, die zurückkehren wollen, auch zurückzunehmen.” Es sei ihnen Einreise und Aufenthalt zu gewähren, egal ob es sich um mutmaßliche oder tatsächliche IS-Kämpfer handeln sollten. Das resultiere aus der Staatsbürgerschaft. Österreich habe nach Ansicht des Experten keine Möglichkeit, den Kämpfern die Staatsbürgerschaft aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation abzuerkennen. Die Position Frankreichs, das keine französischen IS-Kämpfer aus Syrien einreisen lassen will, widerspricht laut Obwexer der Europäischen Menschenrechtskonvention, sofern es sich um eigene Staatsbürger handle.

Österreich wird diesen Personen im Falle einer Rückkehr den Prozess machen müssen. Auch wenn diese Menschen wahrscheinlich noch “eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit darstellen, wenn sie nach wie vor noch Sympathien mit dem IS hegen und ihnen vorgeworfen wird, dass sie Personen getötet haben”. (APA/red)

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