Die Justiz hat am Montag auf das Interview reagiert, in dem David Irving am vergangenen Donnerstag gegenüber der APA und der Tageszeitung Die Presse” Österreich als Nazi-Staat” bezeichnet und die organisierte Massenvernichtung der Juden im Dritten Reich bestritten hatte. Dem britischen Holocaust-Leugner wurde am Nachmittag per richterlichem Beschluss jeglicher Kontakt mit Journalisten untersagt.
Der 67-Jährige darf bis zum Abschluss seines Rechtsmittelverfahrens im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus nationale und internationale Medienvertreter weder persönlich empfangen noch mit diesen telefonieren. Irving habe nicht nur seine revisionistischen Äußerungen verstärkt”, sondern auch konkrete Beschimpfungen” gegen die Republik Österreich gerichtet, begründet das Straflandesgericht seine Entscheidung.
Der Beschluss stützt sich auf die Strafprozessordnung: Es bestehe die konkrete Gefahr, dass Irving das ihm zustehende Besuchsrecht weiter dahin gehend missbraucht, weitere Interviews mit einschlägigem und diffamierendem Inhalt zu geben und sich auf diesem Wege ein Sprachrohr über die Medien verschaffen will, um sich unbeschadet der jüngst ergangenen Verurteilung weiter im revisionistischen Sinne zu betätigen”. Dem müsse ein Riegel vorgeschoben worden”, hieß es im Grauen Haus gegenüber der APA.
Der selbst ernannte Historiker und Schriftsteller ist vor genau zwei Wochen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g Verbotsgesetz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Nach den daran anschließenden Interviews, in denen er seine Zweifel am systematisch organisierten Holocaust bekräftigte, droht ihm nun ein weiteres Verfahren.