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Inzest-Fall: Josef F. wird nach Wien-Mittersteig gebracht

Sobald eine vorläufige Strafvollzugsanordnung vorliegt, wird Josef F. in die Sonderanstalt Wien-Mittersteig gebracht, bis dahin verbleibt Josef F. in der Justizanstalt St. Pölten, sagte Erich Huber-Günsthofer, stellvertretende Leiter der Justizanstalt bei der Pressekonferenz nach der Urteilsverkündung.

In Wien-Mittersteig wird zunächst abgeklärt, ob F. therapiefähig, therapiemotiviert, veränderungsfähig und veränderungsbereit ist bzw. durch welche Therapie das möglich ist.

Außerdem müsse eingeschätzt werden, wie hoch seine Gefährlichkeit ist und ob diese durch Therapie abgebaut werden kann. Die lebenslange Freiheitsstrafe wird mit Therapie begonnen, so Huber-Günsthofer. Schließlich sollen auch geistig abnorme Rechtsbrecher so weit gebracht werden, dass sie sich wieder den Normen der Gesellschaft entsprechend benehmen können.

Nach dieser Begutachtung in Wien-Mittersteig gibt der Leiter der Anstalt eine Stellungnahme an die Vollzugsdirektion ab. Diese bestimmt dann, wo der Verurteilte die Haft verbüßen wird. Infrage kommen laut Huber-Günsthofer neben Wien-Mittersteig die Strafanstalten in Graz-Karlau, Garsten oder Stein.

Zunächst allerdings bleibt Josef F. vorläufig – bis zur schriftlichen Mitteilung über das Urteil – in der Justizanstalt St. Pölten in seinem derzeitigen Zwei-Mann-Haftraum. Über den zweiten Insassen gebe er keine Auskünfte, so Huber-Günsthofer. Er verwies auch darauf, dass in der Justizanstalt insgesamt Suizidprävention vor allem vor und nach Prozessen – gemacht werde. Im speziellen Fall – angesichts des für F. “sehr strengen” Urteils – werden natürlich entsprechende Maßnahmen ergriffen. Nach seinem subjektiven Eindruck habe F. das Urteil “doch ziemlich gefasst” auf- und – nach kurzem Augenkontakt mit seinem Anwalt – angenommen, so Huber-Günsthofer.

Der St. Pöltner Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichtes hielt – für die nicht beim Prozess akkreditierten Journalisten – die Fakten der heutigen gerichtlichen Entscheidung im Inzest-Fall von Amstetten fest: Josef F. wurde von den Geschworenen in allen Anklagepunkten einstimmig schuldig erkannt und lebenslange Freiheitsstrafe sowie Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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