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Integrationsvertrag verschärft

Symbolbild &copy Bilderbox
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Der Integrationsvertrag für Zuwanderer wird deutlich verschärft. Künftig müssen 300 statt bisher 100 Stunden Deutschkurs absolviert werden. Hinzu kommt noch eine Art verpflichtende Staatsbürgerschaftskunde und ein Alphabetisierungs-Unterricht.

Das sieht der Begutachtungsentwurf vor, der kommende Woche in Begutachtung geht. Zudem wird die Zahl der Ausnahmen massiv reduziert. Die Möglichkeit zur Abschiebung bei Nichtabsolvierung der Kurse besteht dafür erst nach fünf statt wie bisher nach vier Jahren.

Ansteigen dürfte durch die Neuregelung die Zahl der Absolventen. Denn bisher waren aus den verschiedensten Gründen 90 Prozent von der Erfüllung der Vereinbarung ausgenommen. Die größte Gruppe davon waren die Familienangehörigen von österreichischen Staatsbürgern. Aber auch die amtswegige Feststellung der vorhandenen Deutschkenntnisse reichte, um den Vertrag zu erfüllen.

Kaum Befreiungen mehr

Das wird künftig anders. Nur noch Schlüsselarbeitskräfte und Kinder sind generell befreit. Hinzu kommen Personen, die aus Alters- und Gesundheitsgründen (Gutachten erforderlich), nicht entsprechend belastet werden dürfen. Ausreichend ist, wenn die oder der Betroffene nachweisen kann, theoretisch eine Universität besuchen zu dürfen.

Einschränkungen gibt es für Personen die über keine automatische Hochschul-Zulassung verfügen. Wer zum Beispiel ein Polytechnikum absolviert hat, muss zwar nicht den Deutschkurs, sehr wohl aber den Staatsbürgerschaftskurs besuchen, wird vom Innenministerium bestätigt. Schwieriger wird es auch für jene Personen, die bereits Deutsch können. So kann nicht mehr der Beamte feststellen, dass die Kenntnisse ausreichen, sondern es muss, wenn schon nicht ein Kurs, so zumindest ein entsprechender Test absolviert werden.

Künftig 300 Stundenp>
Eine eindeutige Erschwerung gibt es auch bezüglich des Zeitaufwands. Reichten bisher 100 Stunden an Deutschkurs, müssen es ab nächstem Jahr 300 sein. Hinzu kommen noch 30 Stunden Staatsbürgerschaftskunde, die sich vor allem mit der „Stellung Österreichs im europäischen Rahmen“ auseinandersetzen soll und die von Bundesland zu Bundesland anders angelegt werden können. Für jene, die es nötig haben, wird diesen beiden Modulen noch ein Alphabetisierungskurs im Umfang von 75 Stunden vorangestellt. Im Extremfall sind also 405 Stunden zu absolvieren, um den Vertrag zu erfüllen.

Da das Ganze nun mehr Aufwand ist, wird auch die Erfüllungsfrist von bisher vier auf fünf Jahre verlängert. Ist der Kurs bis dann nicht absolviert, kann es passieren, dass die Aufenthaltsgenehmigung endet. Dabei handelt es sich aber um eine Kann- und nicht um eine Muss-Bestimmung. Das heißt, es muss individuell geprüft werden, ob eine Defacto-Abschiebung „verantwortbar“ ist. Zu berücksichtigen sind dabei eventuelle Gesundheitsprobleme aber auch das „Grundrecht auf Privat- und Familienleben“.

Zuschüsse?

Noch offen ist die Bezuschussung der Kurse. Bisher wurden vom Bund 50 Prozent der Kosten übernommen, wenn er rasch absolviert wurde. Bei Abwarten der Zuwanderer ging die Unterstützung schrittweise zurück. Wie die Regelung künftig aussehen wird, soll erst in der Begutachtung geklärt werden. Klar ist bisher nur, dass die Kosten für den Alphabetisierungskurs zur Gänze vom Bund getragen werden. Zweite gute Nachricht unter all den Verschärfungen: Bei Absolvierung des Vertrags hat man nach fünf Jahren das Recht, sich innerhalb der gesamten EU einen Job zu suchen.

Gelten werden die neuen Regelungen für alle Personen, die ab 1.1. 2006 nach Österreich kommen. Für alle Fälle davor gelten die alten Bedingungen, aber nur dann, wenn der Kurs zumindest schon begonnen wurde.

Betroffen sein könnten vom Integrationsvertrag angesichts der wegfallenden Ausnahmen übrigens genügend Personen. 2005 erhielten in Österreich rund 65.000 Personen Erstaufenthaltstitel, die meisten davon waren Familienangehörige von Österreichern.

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