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Insolvenz der WW Holding AG: Liste Pilz fordert besseren Anlegerschutz

Peter Kolba kündigt Gesetzesinitiativen für mehr Prävention an.
Peter Kolba kündigt Gesetzesinitiativen für mehr Prävention an. ©APA
Anlässlich der angekündigten Insolvenz der WW Holding AG, der Muttergesellschaft der Wienwert AG, fordert die Liste Pilz einen besseren Anlegerschutz. Klubobmann Peter Kolba kündigt an, in der nächsten Nationalratssitzung drei Gesetzesinitiativen für mehr Schutz der Privatanleger einzubringen.
WW Holding AG insolvent

Trotz zahlreicher Finanzskandale – Amis, AvW, MEL, Immofinanz, etc. – habe die Politik bisher versagt. “In Österreich haben wir im Stakkato Finanzskandale und die Politik weigert sich seit Jahren, sowohl die Prävention als auch die Rechtsdurchsetzung für geschädigte Anleger zu verbessern. Schäden für Privatanleger in Millionenhöhe sind die Folge,” ärgert sich Peter Kolba am Freitag in einer Aussendung.

Verbesserung der Prävention für Anleger gefordert

Er fordert eine Verbesserung der Prävention, so sollte etwa bereits in der Werbung für Finanzprodukte auf deren Gefährlichkeit hingewiesen werden. Weiters sollte die Rechtsdurchsetzung durch ein effektives Sammelklagensystem verbessert werden. Und schließlich sollten gemeinnützige Institutionen, wie die von ihm mitgegründete Plattform Cobin Claims, auch zur Verbandsklage legitimiert werden. Derzeit seien nach dem Konsumentenschutzgesetz nur die Sozialpartner, der Seniorenrat und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zur Verbandsklage legitimiert.

Kolba kritisiert den Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Helmut Ettl, für dessen Aussage, dass die Anleihen des Immobilienentwicklers einfache Produkte wären, deren “Risiko für Kundige erkennbar gewesen wäre”. Das ist für den Liste-Pilz-Abgeordneten “eine zynische Themenverfehlung. Die Produkte wurden ja vielmehr über Radio und Fernsehen eben genau an nichtkundiges Publikum verkauft. Das hätte die FMA abstellen müssen, doch wie häufig kamen deren Interventionen zu spät”.

“Aggressiv” Anleihen auf Ö3 oder im ORF beworben

Auch die Wiener SPÖ werde sich zum Wienwert-Skandal äußern müssen, denn laut Medien saßen bis Herbst 2017 zwei ehemalige rote Gemeinderäte und ein ehemaliger roter Gewerkschafter in einem Beirat von Wienwert. Auch ein Syndikatsvertrag mit der Bundespensionskasse verwundert Kolba.

Wienwert habe “aggressiv” Anleihen auf Ö3 oder im ORF vor oder nach der “Zeit im Bild” beworben. So hieß es laut Kolba in einem Radio-Spot 2013: “6,5 Prozent. Grundbuchgesichert.” und in Inseraten: “3-fach sicher: treuhandgesichert, prospektgeprüft, grundbücherlich eingetragen”. Diese Werbung habe sich nicht an ein Fachpublikum, sondern ganz ersichtlich an die breite Masse der Sparbuchsparer gerichtet.

Diese Werbung sei gerichtlich als irreführend verboten worden (Oberlandesgericht Wien 26.2.2015, 1 R 221/14y). Da die Immobilien jeweils im Eigentum einer Zweckgesellschaft stünden, habe die Emittentin keinen Einfluss auf eine “grundbücherliche Sicherung”; diese werde in der Regel auch nur im zweiten Rang, nach der finanzierenden Bank, eingetragen. Und “prospektgeprüft” vermittle eine inhaltliche Kontrolle durch die FMA. Dabei prüfe diese nur formale Kriterien (Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit des Prospektes).

Anwalt spricht von Irreführung

Die versprochenen Renditen von 5,25 bis 6,75 Prozent schienen schon früher laut Anwalt mit dem Geschäftsmodell der Wienwert (Mietwohnungen) kaum erzielbar. Bei geschädigten Anlegern müsse auch geprüft werden, wie sie beraten worden waren, führt Rechtsanwalt Lehner aus.

Es bestehe die Vermutung, dass Anleger über die “angemessene” grundbücherlicher Sicherstellung nicht ausreichend informiert oder sogar irregeführt wurden, so der Anwalt. Die Werbung für die Wienwert-Anleihen sei mit den Worten “grundbücherlich gesichert” erfolgt. Bei genauer juristischer Prüfung verschaffe die vermeintliche Absicherung dem Anleger aber fast keine Sicherheit. Für die Werbung mit den Schlagworten “3-fach sicher: treuhandgesichert. prospektgeprüft. grundbücherlich eingetragen” habe die FMA die beiden Vorstände sogar wegen irreführender Werbung mit Geldstrafen belegt.

Auch Verkauf war fragwürdig

Fragwürdig sei auch der Verkauf der Marke “Wienwert” um 3,12 Mio. Euro von den Gesellschaftern der WW Holding an die WW Holding am 31. März 2016. Damit haben die Gesellschafter scheinbar nahezu den gesamten Jahresumsatz 2016 in der Höhe von 3,19 Mio. Euro aus der WW Holding AG abgezogen und den Gläubigern Haftungskapital entzogen. Diese Markenveräußerung durch die Gesellschafter erscheint unter dem Gesichtspunkts des Verbots der sogenannten Einlagerückgewähr gemäß § 82 GmbHG “bedenklich”, so Rechtsanwalt Lehner. Würde dem Markenverkauf nicht tatsächlich der Gegenwert von 3,12 Mio. Euro gegenüber stehen, bestünde der Verdachte der Untreue bei Vorstand und Aufsichtsräten.

(APA/Red)

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