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In welchen Öffis ist die Fahrradmitnahme erlaubt? Alle Bedingungen der Wiener Linien

In welchen Wiener Öffis und unter welchen Bedingungen darf man ein Fahrrad mitnehmen?
In welchen Wiener Öffis und unter welchen Bedingungen darf man ein Fahrrad mitnehmen? ©Wiener Linien/Johannes Zinner
Die Tage werden wieder kürzer und die Nächte ungemütlicher. Da ist es verlockend, anstatt mit dem Fahrrad den Heimweg anzutreten, auf die Wiener Linien umzusteigen. Doch in welchen Öffis und unter welchen Umständen ist die Fahrradmitnahme erlaubt? Hier alle Infos.
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In den Straßenbahnen und Bussen der Wiener Linien ist die Fahrradmitnahme aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, da die Fahrzeuge nicht dafür zugelassen sind. Die Ausnahme bilden hier zusammengeklappte Fahrräder. In der U-Bahn darf der Drahtesel von Montag bis Freitag, also werktags, jeweils zwischen 9 und 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr transportiert werden. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag.

Welche Bedingungen gelten für die Fahrradmitnahme in der Wiener U-Bahn?

Das Zusteigen mit einem Fahrrad ist nur bei jenen U-Bahn-Türen gestattet, die mit einem blau-weißen Fahrrad-Symbol gekennzeichnet sind. Das Rad muss quer zur Fahrtrichtung abgestellt und während der gesamten Fahrt festgehalten werden. In jedem Einstiegsraum dürfen sich nur zwei Fahrräder befinden. Auch Kinderwägen zählen als solche – sind also bereits ein Kinderwagen und ein Fahrrad abgestellt, darf kein weiterer Drahtesel hinzu. Die Bereiche für Kinderwagen sind als Abstellplatz verboten.

Jeder Fahrgast darf maximal ein Rad in den Wiener Linien transportieren. Auch die gleichzeitige Mitnahme eines Fahrrads und eines Hundes ist nicht erlaubt. Die Mitnahme von Sonderkonstruktionen wie Tandems oder Fahrrädern mit Hilfsantrieben ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet – mit Ausnahme von E-Bikes. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person ihr Rad in den Wiener Öffis transportieren. Dabei gilt: Für jedes Kind mit Fahrrad unter 12 Jahren, muss auch ein Erwachsener mitfahren.

Drahtesel dürfen mit jedem Ticket gratis mitgenommen werden. Jahreskarten-Besitzer dürfen ihr Rad aber auch in den S-Bahnen und Regionalzügen der ÖBB innerhalb der Kernzone Wien kostenlos transportieren.

Muss die U-Bahn wegen einer Betriebsstörung zwischen den Stationen verlassen werden, muss das Rad im Zug zurückbleiben. Die Mitarbeiter informieren anschließend darüber, wie Sie ihr Fahrrad zurück erhalten.

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(Red./JES)

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