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In Vorarlberg gibt es Streikaktionen

In Vorarlberg wird am Mittwoch an zahlreichen Schulen gestreikt, oder es werden spätestens nach der Großen Pause Dienststellenversammlungen durchgeführt.

Die grüne Vorarlberger Abg. Sabine Mandak und ihre Nachfolgerin im Landtag, Katharina Wiesflecker, kritisierten am Dienstag vor Journalisten in Bregenz die Bildungspolitik von Ressortministerin Elisabeth Gehrer als „Willkür statt Konzept“. Mandak will sich am Mittwoch in Wien an Protestveranstaltungen beteiligen, Wiesflecker wird „aus Solidarität“ in Feldkirch am „Streiktag“ der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft (UBG) teilnehmen.

Schul-Landesrat Siegi Stemer äußerte Verständnis für Lehrerproteste bei den geplanten Dienststellenversammlungen gegen die Schulstundenkürzungen. Lehrer, die beim UBG-Protestmarsch in Feldkirch mitgehen, warnte der Landesrat allerdings. Diese Pädagogen müssten mit dienst- und besoldungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Grünen Politikerinnen Mandak und Wiesflecker stimmen mit Gehrer nur in dem Grundsatz überein, wonach das österreichische Bildungssystem „entwicklungs- und reformbedürftig“ sei und strukturelle Änderungen brauche. Ärgerlich an dem Verordnungsentwurf der Bildungsministerin sei die scheinbare Willkür und Konzeptlosigkeit, mit der an die Weiterentwicklung des Bildungssystems herangegangen werde. Auf Grund falsch berechneter und verglichener Zahlen beschließe Gehrer die Wochenstundnenzahl zu reduzieren, kritisierte Wiesflecker.

Der wahre Grund für die Stundenstreichung, so Mandak, sei nicht die angebliche Überforderung der Schüler, sondern das Motiv der Kosteneinsparung: „Die verordnete Streichung von Unterrichtsstunden spart genau so viel Geld ein, wie die Gehaltserhöhungen und Vorrückungen der Lehrer-Gehälter 2003 und 2004 ausmacht“. Abg. Mandak befürchtet, dass in Vorarlberg als Folge der Schulstundenkürzungen im Pflichtschulbereich 70 bis 80 Dienstposten und im AHS und BHS Bereich gar 200 Lehrerstellen abgebaut werden könnten: „Das ist keine Entlastungsverordnung, sondern eine Entlassungsverordnung“.

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