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In den Höhen Dornbirns wird mit eigenem Maß gemessen

Rüttenen 521 nicht einziges widmungsfremdes Gebäude.
Rüttenen 521 nicht einziges widmungsfremdes Gebäude. ©VN Grafik
Ein Ferienhaus statt eines Geräteschuppens – in Dornbirn-Rüttenen kein Einzelfall. Bürgermeister Rümmele nimmt heute  zu den Vorwürfen Stellung.
Geräteschuppen erhitzt Gemüter in Dornbirn

dornbirn. Bisher war immer nur eine Hütte in der Parzelle Rüttenen oberhalb von Dornbirn Ausgangspunkt der Diskussionen. Bürgermeister Wolfgang Rümmele wurde dabei hart in die Kritik genommen. Dabei sprach SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch von Willkür bei Baubewilligungen. Nicht weniger Kritik übte die Dornbirner Opposition: Gebhard Greber (SPÖ), Martin Konzet (Grüne) und Walter Schönbeck (FPÖ). „Das sieht jeder, dass das mit einem Holz- und Geräteschuppen rein gar nichts zu tun hat“, sagte etwa Greber. Er frage sich schon, wo man bei der Bauabnahme denn hinschaue.

Zwei „Ferienhäuschen“

Dabei ist Rüttenen 521, die Hütte des Vaters eines ÖVP-Landtagsabgeordneten, bei Weitem nicht die einzige Adresse, an der ein widmungsfremdes Gebäude steht. Das stellten die Dornbirner Grünen rund um Stadtrat Martin Konzet schon 2010 fest. Neben Rüttenen 521 machte er mit Rüttenen 501 einen weiteren Geräteschuppen als „widmungsfremd verwendet“ aus. „In dieser Dornbirner Parzelle stehen widmungsfremde Bauwerke, bei denen die Baubehörde – sprich der Bürgermeister – gleich beide Augen zudrückt“, lautet Konzets Kritik. Der Dornbirner Grünen-Chef bat den Stadt-Chef um die Beantwortung der sich aufdrängenden Fragen. Die schriftliche Antwort kam – von Rümmele gezeichnet – wie folgt zurück: „Die Verletzung der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit unterliegt der strafrechtlichen Sanktion des 310 StGB und auch der verwaltungsstrafrechtlichen Ahndung nach § 98 Abs. 1 lit. e) Gemeindegesetz.“ Kurzum: Konzet wurde in die Schranken gewiesen. „Jegliche Kritik an der Stadt und Bürgermeister Rümmele ist ein Gang auf glühenden Kohlen“, so die Schlussfolgerung Konzets. Für heute hat Bürgermeister Wolfgang Rümmele (65) angekündigt, im Rahmen einer Pressekonferenz Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Eine vorläufige Beurteilung wird dann auch Landesvolksanwältin Gabriele Strele abgeben, die in den letzten Tagen den Fall „Rüttenen 521“ untersuchte.

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