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"Impfschwindler" im Austria Center Vienna unterwegs

Im Austria Center Vienna sollen pro Woche zwei bis drei "Impfschwindler" unterwegs sein.
Im Austria Center Vienna sollen pro Woche zwei bis drei "Impfschwindler" unterwegs sein. ©REUTERS/Leonhard Foeger
Pro Woche gibt es in der Impfstraße im Austria Center Vienna (ACV) zwei bis drei Versuche von Ungeimpfte, sich auf unredlichem Wege ein Impfzertifikat zu verschaffen.
Impfpass-Betrug im Wiener Austria Center aufgedeckt
Fälschung von Covid-Impfpässen im Wiener ACV

Wie die Landespolizeidirektion am Mittwoch in diesem Zusammenhang mitteilte, handelt es sich dabei durchwegs um Einzelfälle und kein bandenmäßiges Vorgehen. Mit mehr oder weniger Überzeugung werde versucht, sich bei Mitarbeitern in der Impfstraße einen Impfnachweis zu erschleichen, sagte eine Sprecherin.

"Impfschwindler" im Austria Center Vienna unterwegs

Sämtliche Vorgänge in Richtung eines Urkundendelikts würden rigoros zur Anzeige gebracht, betonte die Polizei. Diese Fälle hätten grundsätzlich nichts mit den kürzlich bekannt gewordenen mutmaßlichen Impfbetrügereien zu tun - die Staatsanwaltschaft führt dazu drei separate Ermittlungsverfahren.

Impfpass-Fälschung: Ermittlungen gegen vier ehemalige Mitarbeiter

Zum einen wird seit dem Frühjahr gegen vier ehemalige Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (ASBÖ) wegen Betrugs und Urkundenfälschung ermittelt, die Blankoimpfpässe entwendet, ausgefüllt und die vermeintlichen Impfungen ins System eingetragen haben sollen. Der Abschlussbericht der Polizei wurde bereits der Staatsanwaltschaft übermittelt, eine Anklageerhebung gegen die Verdächtigen dürfte zeitnahe erfolgen.

Weiteres Verfahren gegen eine Ex-Mitarbeiterin im Austria Center

Ein weiteres Verfahren betrifft eine Ex-Mitarbeiterin, die einen Kollegen aufgefordert haben soll, in ihrem Impfpass eine Immunisierung einzutragen, ohne dass eine Impfung erfolgt war. Das dritte Verfahren läuft erst seit Dezember. Als Beschuldigte geführt wird dabei eine Mitarbeiterin im Austria Center Vienna, die mehrere Namen im Gesundheitssystem eingetragen haben soll. Gegen diese Verdächtige wird wegen Vorbereitung der Fälschung öffentlicher Urkunden oder Beglaubigungszeichen (Paragraf 227 StGB) ermittelt.

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(APA/Red)

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