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Immofinanz-Prozess: Der fünfte Tag startet mit Zeugenbefragungen

Zehn Zeugen werden am Dienstag im Immofinanz-Prozess befragt.
Zehn Zeugen werden am Dienstag im Immofinanz-Prozess befragt. ©APA
Im Immofinanz-Strafprozess startet der fünfte Tag mit der Befragung von zehn Zeugen. Den Angeklagten wird Untreue und "Bildung einer kriminellen Vereinigung" vorgeworfen, ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft wäre möglich.
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Unter der Leitung von Richterin Claudia Moravec-Loidolt werden unter anderem folgende Zeugen befragt: Christine de Castelbajac, Tochter und Erbin des Industriellen und Gründers der Constantia Privatbank (CPB), Herbert Turnauer, ist wohl die prominenteste der heutigen Zeugen. Die Tochter des im Jahr 2000 verstorbenen Firmengründers Turnauer war Eigentümerin der CPB, bis diese im Oktober 2008 von fünf heimischen Großbanken aufgefangen werden musste. Hintergrund waren Liquiditätsprobleme, unter anderem wegen undurchsichtiger Geldflüsse zwischen der Constantia- und Immofinanz-Gruppe. Karl Arco, eine weiterer für Dienstag geladener Zeuge, war neben den beiden Angeklagten Petrikovics und Norbert Gertner dritter Vorstand in der Privatbank. Arco wurde vom damaligen Vize-Aufsichtsratschef der Bank, dem Angeklagten Helmut Schwager, in den Vorstand berufen, nachdem dieser erfahren hatte, dass Petrikovics und Gertner gemeinsam studiert hätten.

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Die Vorwürfe gegen die Angeklagten lauten auf Untreue und auf “Bildung einer kriminellen Vereinigung”, die Strafdrohung liegt bei bis zu zehn Jahren Haft. Es geht um Aktienoptionsgeschäfte, mit denen sich die früheren Immofinanz-Manager laut Anklage ohne Zustimmung des Aufsichtsrats auf Kosten des Unternehmens um Millionen Euro unrechtmäßig bereichert haben sollen. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.

Die Causa “Faktum Hable” wurde aus dem gesamten Immofinanz-Komplex, in dem es um den Vorwurf von Anlagebetrug geht, herausgelöst und wird nun separat verhandelt. Karl Hable ist der mitangeklagte Treuhänder von Petrikovics, Gertner und Schwager. Bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung. Weitere Prozesstage sind bis zum 20. Februar angesetzt. (APA)

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