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Illegaler Hundeimport schürt Seuchengefahr und Tierleid

Ein aktueller Fall von drei Hundewelpen aus Serbien bestätigt wieder, dass der illegale Import von Hunden nicht nur die Gefahr der Verschleppung von Tierseuchen, sondern auch massives Tierleid bedeuten kann, betont Landesveterinär Norbert Greber. Über Vermittlung der Veterinärabteilung des Landes konnte nun eine - vor allem für die kleinen Hunde - positive Lösung in dieser Sache gefunden werden.


Die Hunde wurden ins Tierheim gebracht. Die Abklärung der weiteren Vorgangsweise mit den zuständigen Behörden des Bundes (Finanz- und Gesundheitsministerium) stellte sich als mühsam heraus. Da es in Serbien Tollwut gibt, gelten die Hunde nach österreichischem Tierseuchenrecht als tollwutverdächtig, weil sie nicht ordnungsgemäß geimpft sind. Im Regelfall werden solche Tiere deshalb sofort zurückgeschickt. Durch Vermittlung der Veterinärabteilung wurde nun eine andere Lösung erzielt: Die Hunde können in Vorarlberg bleiben, stehen aber für vier Monate unter amtlicher Beobachtung und Quarantäne. In dieser Zeit werden sie nochmals gegen Tollwut geimpft. Wenn nach 30 Tagen ein ausreichender Antikörper-Titer festgestellt wird, können die Schutzmaßnahmen nach weiteren drei Monaten aufgehoben werden.

Landesveterinär Greber verweist darüber hinaus auf eine Broschüre des Gesundheitsministeriums: “Augen auf beim Hundekauf” (siehe im Internet auf: http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Tiergesundheit/Tierschutz/Publikat ionen/). Die Empfehlung für Interessenten ist so klar wie einfach: Einen Rassehund kauft man beim seriösen Züchter, einen Mischlingshund im nächsten Tierheim – beides nur nach vorheriger Beratung und Information, niemals als spontane Entscheidung.

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OTS0152 2013-09-05/12:01

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