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Illegale Doppelstaatsbürgerschaften: Bislang vier Aberkennungen in Wien

Die Überprüfung etwaiger illegaler Doppelstaatsbürgerschaften läuft.
Die Überprüfung etwaiger illegaler Doppelstaatsbürgerschaften läuft. ©APA (Sujet)
Die Überprüfung illegaler Doppelstaatsbürgerschaften läuft, hatte bislang aber nur wenige Folgen. Rund 70 Türken wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt, vier davon in Wien.
18.500 Verdachtsfälle in Wien
FPÖ fordert Daten und Fakten
Datenstick übergeben
Viele Verdachtsfälle beim Heer
Feststellungsverfahren in Wien

Die Überprüfung tausender angeblich illegaler Doppelstaatsbürgerschaften hatte bisher wenig Folgen: Erst rund 70 Türken bekamen per Bescheid mitgeteilt, dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben, ergab ein APA-Rundruf. Viele haben Beschwerde dagegen erhoben, jetzt warten die Länder zunächst auf die Urteile der Landesverwaltungsgerichte. Erste liegen nun in Vorarlberg und Wien vor.

“Scheinstaatsbürger”: Vizekanzler Strache forderte Aberkennung

Das könnte Bewegung bringen in die Klärung der Frage, ob tausende in Österreich eingebürgerter Türken widerrechtlich auch die Staatsbürgerschaft der alten Heimat wieder angenommen haben. Aufs Tapet kam sie mit einem Datenstick, den die FPÖ nach dem türkischen Verfassungsreferendum im März 2017 dem Innenministerium übermittelte. Darauf fanden sich rund 100.000 Namen von Türken in Österreich. Im August des Vorjahres forderte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, 20.000 “Scheinstaatsbürgern” wegen Teilnahme am türkischen Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Die – für Staatsbürgerschaftsfragen zuständigen – Bundesländer nahmen daraufhin umfangreiche Prüfungen auf. Einige eröffneten Feststellungsverfahren in allen Verdachtsfällen, in Wien sind z.B. 18.000 Verfahren anhängig. Andere wie Oberösterreich oder Tirol begnügten sich vorerst mit Musterverfahren. Alle warten nach den ersten Bescheiden auf Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte über grundsätzliche Rechtsfragen.

Teil der Aberkennungen wegen Beschwerden nicht rechtskräftig

Die Sache in die Länge gezogen hat auch, dass im Feststellungsverfahren Urkunden aus der Türkei vorgelegt werden müssen – und viele Betroffene um Verlängerung der prinzipiell sechs Wochen langen Frist angesucht haben. Kann der Vorwurf der illegalen Doppelstaatsbürgerschaft nicht entkräftet werden, ist die österreichische Staatszugehörigkeit automatisch erloschen.

Dies wird den Betroffenen mit einem Bescheid mitgeteilt. Gegen diesen ist die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht möglich. Außerdem könnten sich Betroffene auch an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof wenden.

Warten auf Landesverwaltungsgerichte

Bisher liegen in der Frage der illegalen Doppelstaatsbürgerschaften erst wenige Entscheidungen von Landesverwaltungsgerichten vor – eine in Vorarlberg und laut “Standard” auch drei in Wien.

Das Vorarlberger LVwG hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen. Sie hatte trotz ausdrücklicher Aufforderung keine Bestätigung einer türkischen Behörde vorgelegt, ob sie Staatsangehörige ist oder nicht. Also stellte das LVwG fest, dass die Frau die in den 1990er-Jahren erworbene österreichische Staatsbürgerschaft durch den erneuten Erwerb der türkischen verloren hat. Insgesamt wurde in Vorarlberg in bisher neun Fällen – von 46 eingeleiteten Verfahren – der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft festgestellt. Vier Entscheidungen davon sind rechtskräftig.

18.000 Verfahren in Wien in Bearbeitung, vier Aberkennungen

In Wien sind derzeit rund 18.000 Verfahren in Bearbeitung, teilte Werner Sedlak, Leiter der für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständigen MA 35, auf APA-Anfrage mit. Bisher wurden von der Behörde in der Angelegenheit vier Bescheide über den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft erlassen. Gegen drei war Beschwerde erhoben worden. Laut “Standard” (Mittwoch-Ausgabe) gibt es auch drei erste Urteile des Landesverwaltungsgerichts; wie entschieden wurde war laut der Zeitung noch nicht zu erfahren.

Im Burgenland wartet das Büro der zuständigen Landesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ) noch in drei Verfahren auf Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts, drei Bescheide über den Verlust der österreichischen Doppelstaatsbürgerschaft wurden nicht beeinsprucht und sind somit rechtskräftig. Insgesamt waren 136 Feststellungsverfahren eröffnet worden; bisher 31 Personen konnten nachweisen, dass sie keine Doppelstaatsbürger sind.

70 Fälle mit Verdacht auf illegale Doppelstaatsbürgerschaft gab es Anfang des Jahres in Kärnten. Laut Informationen aus dem Büro von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) haben mittlerweile zehn Personen den Nachweis erbracht, dass sie keine Doppelstaatsbürger sind. Die restlichen 60 Betroffenen haben um Fristverlängerung angesucht, diese Verfahren laufen also noch.

5.000 Verdachtsfälle in NÖ

Die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen beim Land Niederösterreich geht von rund 5.000 Verdachtsfällen aus. Mehrere hundert Fälle wurden einer Grobprüfung unterzogen und in über 100 Fällen Feststellungsverfahren eingeleitet, hieß es auf Anfrage der APA. Seit 2016 wurde 18 mal, aufgrund der türkischen Wählerlisten bisher elf Mal rechtskräftig per Bescheid der Verlust der Staatszugehörigkeit mitgeteilt. “Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Niederösterreich wegen diverser offener Rechtsfragen – wie andere Bundesländer auch – auf den Ausgang anhängiger Verfahren bei verschiedenen Landesverwaltungsgerichten wartet”, teilte die Abteilung mit.

In Oberösterreich wurden 50 exemplarische Verfahren eingeleitet – und bisher zehn Bescheide über den Verlust der Staatsbürgerschaft ausgestellt. “Sechs davon sind bestätigt, allerdings war nicht allein die Liste ausschlaggebend”, hieß es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Elmars Podgorschek (FPÖ). In vier Fällen ist noch das Landesverwaltungsgericht am Zug. Bis diese abgeschlossen sind stellt das Land keine weiteren Bescheide aus, man wartet eine Entscheidung bezüglich der Beweiskraft der Liste ab. Aus den Wählerlisten ergaben sich laut dem Büro des Landesrats für Oberösterreich 4.000 Verdachtsfälle.

In Salzburg erbrachte eine Auswertung, dass von knapp 5.500 türkischstämmigen Menschen mit Hauptwohnsitz im Bundesland rund 1.600 Personen offenbar zwei Staatsbürgerschaften besitzen. “Von diesen Fällen sind etwa 600 bis 700 Doppelbürger, wo kein Rechtsgrund für eine legale Doppelbürgerschaft erkennbar ist”, teilte Michael Bergmüller, der Leiter des Referats Wahlen und Sicherheit des Landes, der APA mit. Gegen all diese Personen wurde ein Verfahren eingeleitet. Bisher sind 21 Aberkennungsbescheide ergangen, in vielen Fällen wurde Beschwerde an das LVwG erhoben. Bis alle Prüfungsverfahren abgeschlossen sind, werde es “noch einige Monate in Anspruch nehmen” – und wenden sich Betroffene an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof, kann es “im Einzelfall auch mehrere Jahre dauern”.

Prüfungsabschluss kann “im Einzelfall auch mehrere Jahre dauern”

Die steirische Landesabteilung für Verfassung und Inneres hat insgesamt 447 Fälle gelistet, in bisher drei erging ein Aberkennungsbescheid. In 67 Fällen ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen, teilte Angelika Unger, die Leiterin der Abteilung, der APA mit. Somit seien 380 Fälle abgeschlossen – und abgesehen von den drei habe das Ermittlungsverfahren ergeben, dass sie die Doppelstaatsbürgerschaft rechtmäßig oder keine zusätzliche türkische Staatsangehörigkeit gegeben ist.

In Tirol wurde angesichts der türkischen Wählerevidenz ein Musterverfahren eingeleitet, es liegt nach der Beschwerde gegen den Bescheid nach wie vor beim LVwG, teilte das Land auf APA-Anfrage mit. Der Ausgang dieses Verfahrens werde auf die Erledigung der weiteren Verdachtsfälle Auswirkungen haben. Darüber hinaus gebe es noch weitere – nicht auf der Wählerliste beruhende – Feststellungsbescheide “aufgrund eindeutiger Beweise”. Dabei wurde in einem Fall rechtskräftig festgestellt, “dass die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund des freiwilligen Erwerbes der türkischen Staatsbürgerschaft kraft Gesetzes automatisch erloschen ist”. Weitere sieben Verfahren seien aus dem Jahr 2017 noch anhängig und fünf Verfahren wurden im Jahr 2018 neu eingeleitet.

Drei Aberkennungen in Wien bestätigt

In Wien gibt es nun die ersten drei Urteile des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) in Sachen österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürgerschaften. Demnach hat das Gericht in allen drei Fällen die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch die Behörde bestätigt, sagte Werner Sedlak, Leiter der zuständigen MA 35, am Mittwochvormittag der APA.

“Das Gericht hat die Rechtsansicht der Behörde bestätigt. Diese drei Personen haben somit die österreichische Staatsbürgerschaft rückwirkend verloren”, erklärte Sedlak. Die Betroffenen hatten zuvor gegen die Entscheidung der MA 35 Beschwerde eingelegt, konnten den Verlust der Staatsbürgerschaft aber vor Gericht nicht abwenden. Sie können nun im Zuge einer außerordentlichen Revision noch den Verwaltungsgerichtshof anrufen. Gegen einen vierten Bescheid der Wiener Behörde war keine Beschwerde eingelegt worden.

(APA/Red)

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