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"Ich decke keinen Vergewaltiger"

Die Richterin argumentierte man könne dem Angeklagten keinen Vorsatz nachweisen.
Die Richterin argumentierte man könne dem Angeklagten keinen Vorsatz nachweisen. ©VOL.AT
Freispruch von Falschaussage für 19-jährigen Zeugen, weil er seine unrichtigen Angaben rechtzeitig korrigiert hat.
Vergewaltigungsprozess gegen 18-Jährigen

Von: Seff Dünser (NEUE)

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"Ich decke keinen Vergewaltiger", sagte der Angeklagte vor Gericht. Der 19-Jährige wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch von den Vorwürfen der falschen Zeugenaussage und der versuchten Begünstigung im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig.

Demnach hat der Unterländer im Oktober 2018 mit seiner Zeugenaussage in einem Vergewaltigungsprozess nicht versucht, dem 18-jährigen Angeklagten ein falsches Alibi zu geben. Im damaligen Schöffenprozess wurde ein Asylwerber aus Pakistan rechtskräftig zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er seine 18-jährige Freundin mehrmals vergewaltigt hat. Zu einer der Vergewaltigungen kam es nach den gerichtlichen Feststellungen während eines Faschingsumzugs im Oberland.

Der 19-Jährige hat als Prozesszeuge angegeben, sein beschuldigter Kollege sei nach der Ankunft am Bregenzer Bahnhof eine Viertelstunde nach ihm in einer Bregenzer Unterkunft angekommen. Darauf angesprochen, dass das wegen einer mehrstündigen Polizei-Einvernahme des Beschuldigten nach dem Eintreffen am Bahnhof nicht stimmen könne, räumte der Zeuge ein, dass er sich wohl geirrt habe. Damit habe er tätige Reue gezeigt, was sich strafbefreiend auswirke, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der Zeuge habe zwar objektiv betrachtet zunächst die Unwahrheit gesagt. Ihm könne aber nicht nachgewiesen werden, dass er das vorsätzlich getan habe, um seinen Kollegen zu schützen.

Die sechste Verurteilung

Der 19-Jährige wurde als Häftling zur gestrigen Gerichtsverhandlung vorgeführt. Er verbüßt derzeit insgesamt zwölf Haftmonate aus zwei Verurteilungen wegen Drohungen und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Der Arbeitslose wurde bereits sechs Mal strafrechtlich verurteilt. Obwohl er erst 19 Jahre alt ist, ist der Unterländer schon Vater von zwei Kindern im Alter von zwei und fünf Jahren.

(NEUE)

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