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Hundefüherschein für Bello & Co

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Ab sofort können Hundehalter in Wien den „Hundeführschein“ absolvieren, der sie zu einem sicheren Umgang mit ihrem tierischen Gefährten befähigen soll - Sima: Freiwillige Prüfung erspart ein Jahr Hundeabgabe und bringt Geschenk.

Damit das freiwillige Angebot angenommen wird, kündigte am Montag Umweltstadträtin Ulli Sima (S) an, neben dem Erlass der Hundeabgabe für ein Jahr auch eine „Hundebox“ nach bestandener Prüfung auszugeben. Darin enthalten:
Futter, Leine und Erste-Hilfe-Paket.

Entfernen von Hundekot wird “gelehrt”

Wie beim Autoführerschein besteht die Prüfung für den Hundeführschein aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In der Theorie werden mittels Multiple-Choice-Fragen die Kenntnisse zum Verhalten des Hundes und der rechtlichen Situation geprüft. Aber auch das Entfernen von Hundekot sei ein Thema, versprach Sima.

Der praktische Teil besteht aus einfachen Übungen wie dem Anlegen einer Leine oder der Kontrolle der Ohren, beruhigte der Wiener Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner. Alles sei jedenfalls auf die großstädtische Situation abgestimmt.

Interessierte setzten sich mit einem der derzeit ausgebildeten 20 Prüfer in Verbindung. Deren Namen können unter http://www.natuerlich.wien.at/ eingesehen werden. Hier sind auch die Prüfungsunterlagen samt Fragenkatalog herunterladbar – die Teilnahme an einem Kurs ist für den Hundeführschein nämlich nicht verpflichtend vorgeschrieben. Halter mit Prüfungsangst können entspannen – der Test kann beliebig oft wiederholt werden.

Polizei kann Prüfung anordnen

Die Absolvierung der Führschein-Prüfung erfolgt absolut freiwillig. Lediglich in Problemfällen kann die Polizei Hundehalter zur Absolvierung verpflichten. In diesem Fall darf der Prüfling jedoch nur zwei Mal zum Test antreten.

Der Führschein ist Teil des am 1. Jänner in Kraft getretenen Sicherheitspakets für die Haltung von Hunden. Dazu gehört etwa auch die obligatorische Haftpflichtversicherung für Vierbeiner, die nach dem 1. Jänner 2006 geboren sind, oder der Ausspruch eines Halteverbots durch die Polizei in Extremfällen.

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