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Hundeführschein: Countdown läuft

Rottweiler brauchen künftig einen Schein.
Rottweiler brauchen künftig einen Schein. ©Bilderbox
Mit 1. Juli wird der Wiener Pflichtführschein für Kampfhunde eingeführt. Für derzeitige Hundehalter gibt es eine Gnadenfrist in Form einer einjährigen Übergangsregelung.

Ab dem 1. Juli 2010 ist in Wien der Führschein für Kampfhundehalter Pflicht. Betroffen von der Regelung sind Halter der Hunderassen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino – inklusive entsprechender Mischlinge.

Diese rund 2.500 Tiere machen rund fünf Prozent der Hundepopulation aus, sind jedoch für 25 Prozent der Bisse verantwortlich. Die Liste kann mittelfristig um Schäferhund, Dobermann und Dogge erweitert werden. Für Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, gibt es ab 1. Juli eine einjährige Übergangsfrist, bis sie die Prüfung zum Führschein absolviert haben müssen – als Trostpflaster ersparen sie sich ein Jahr Hundesteuer. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist – ohne das Leckerli der eingesparten Hundesteuer.

Erst ab 16 Jahren

Personen unter 16 Jahren bleibt der Führschein verwehrt. Sie werden künftig mit keinem Kampfhund mehr in Wien “äußerln” gehen dürfen. Dasselbe gilt für Menschen, die bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind. Zum Handkuss kommt dabei nicht nur der offizielle Halter, sondern jeder, der sich mit einem dieser Hunde auf Wiens Straßen bewegen will. Kontrolliert wird der Besitz des Führscheins in Schwerpunktaktionen von Polizei und Magistrat, wobei ein Fehlen des Dokuments mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird. Diese beginnt ab rund 100 Euro, wobei der theoretische Maximalstrafrahmen bei 14.000 Euro liegt.

Die Ablegung der Prüfung wird 25 Euro kosten. Neben dem praktischen Umgang mit dem Tier im Alltag wird in einem theoretischen Teil Wissen über Haltung, Ausbildung, Gesundheit und gesetzliche Vorschriften vermittelt. Zweimal darf man bei der Prüfung antreten, wobei beim zweiten Versuch ein Amtstierarzt mit von der Partie ist – bei erneutem Versagen droht die Abnahme des Tieres.

Maulkorbpflicht für Auswärtige

Für auswärtige Besucher, die einen Kampfhund ihr Eigen nennen und diesen in der Bundeshauptstadt mit sich führen wollen, bedeutet die Neuregelung, dass sie ihrem vierbeinigen Begleiter einen Maulkorb anlegen müssen. Entscheidend für diese Ausnahmeregel ist der Meldewohnsitz des Halters.

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