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Hütchenspieler: "Ich habe niemanden betrogen"

Ein 42-jähriger Mann aus dem Kosovo hatte auf der Kärntner Straße mit Passanten das verbotene "Hütchenspiel" gespielt. Im Prozesss wehrte er sich gegen den Vorwurf des Betrugs: Die Kugel sei bis zuletzt im Spiel gewesen.

Der Mann soll Anfang Februar auf der Kärntner Straße als Hütchenspieler Passanten, die sich auf das Glücksspiel einließen, übers Ohr gehauen haben, indem er heimlich die Papierkugel, die in rasantem Tempo zwischen drei kleinen Schachteln auf einem Filzstück hin- und hergeschoben wird, aus dem Spiel nahm, ehe seine angeblichen Opfer sich darauf festlegen konnten, unter welchem Hütchen die Kugel zu liegen gekommen war.

Der Mann, der in dieser Sache seit 2. Februar in U-Haft saß, stellte gar nicht in Abrede, das in Wien seit einiger Zeit nach dem Veranstaltungsgesetz verbotene Hütchenspiel betrieben zu haben: “Ich brauchte ein bisschen Geld fürs Leben.” Allerdings habe er nicht geschwindelt: “Ich habe ordnungsgemäß gespielt! Die Kugel war bis zum Schluss im Spiel. Ich habe niemanden betrogen.”

Das Gegenteil ließ sich vorerst nicht nachweisen, zumal von den Polizisten, die den Mann festgenommen und angezeigt hatten, keiner seiner Zeugenladung Folge leistete. Sie ließen sich mit einem wichtigen Schulungstermin entschuldigen. In ihrer Anzeige hatten sie sich auf – wörtliches Zitat – “aufgebrachte Passanten” berufen, die telefonisch die Polizei gerufen hätten, weil in der Kärntner Straße ein Hütchenspieler sein Unwesen treibe und Passanten täusche.

Als zwei Gesetzeshüter am vermeintlichen Tatort eintrafen, machten sie zwar den Hütchenspieler ausfindig, der gerade seine Sachen zusammenpackte, entdeckten aber niemanden, der sich über ihn beschwert oder ihn des Betrugs bezichtigt hätte. Dennoch wurde der 42-Jährige festgenommen. Den Polizisten genügte die fernmündliche Information. Der Mann verbrachte vier Wochen in U-Haft, obwohl kein einziger Belastungszeuge ausgeforscht und vernommen werden konnte.

Richterin Sonja Weis, die zur Einvernahme der Uniformierten die Verhandlung auf Anfang April vertagte, leistete einem Enthaftungsantrag von Verteidiger Rudolf Mayer Folge. Dringender Tatverdacht sei nicht mehr gegeben, befand sie. Der Angeklagte musste seinen Reisepass abgeben und geloben, bis zum nächsten Termin an der Adresse, an der er zuletzt gemeldet war, wohnen zu bleiben.

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