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Hochzeitskonvois in Vorarlberg drohen teils hohe Strafen

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Nicht alle Hochzeitskonvois sind problematisch, doch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Kritisch wird es, wenn die körperliche Sicherheit anderer gefährdet wird.
Hochzeitskonvoi provozierte Auffahrunfall
Großeinsatz wegen Hochzeitskonvois

Am Samstag sorgte ein Hochzeitskonvoi für schwere Verkehrsbehinderungen, als sich auf der Abfahrt Bludenz-Bürs ein Auffahrunfall mit vier Fahrzeuge des Konvois ereignete. Teilnehmer eines anderen Konvois wurden kürzlich wegen Falschaussagen zu Strafen von mehreren tausend Euro verurteilt. Und immer wieder kommt es im Rahmen vergleichbarer Fälle zu Unfällen und gefährlichen Situationen.

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Schwere Unfälle und zahlreiche Anzeigen

Einer der folgenschwersten war wohl jener 2015 in Bregenz, als zwei unbeteiligte Fußgängerinnen aufgrund eines Überholmanövers innerhalb eines solchen Konvois schwerst verletzt wurden. Am Samstag wurde zumindest niemand verletzt. Dennoch, beim Hochzeitskonvoi vom Samstag kam es laut der Autobahnpolizei Bludenz allein aufgrund des Fahrverhaltens auf der Autobahn zu rund 20 Anzeigen.

20 Anzeigen am Samstag

Diese reichen von geringem Abstand über missbräuchliche Verwendung der Warnblinkanlage, rechts überholen bis zum Befahren des Pannenstreifens. Hinzu kommt eine Anzeige wegen Fahrerflucht, da sich ein Unfalllenker für eine Zeit vom Unfallort entfernt hatte.

Kritisch wird es bei Gefährdung

Auch sonst komme es bei Hochzeitskonvois immer wieder zu vergleichbaren Problemen: Verkehrsbehinderungen, gefährliche Fahrweisen, Geschwindigkeitsübertretungen, Blockade der Fahrbahn, Lärmerregung oder missbräuchliche Verwendung der Fahrzeuge. Kritisch wird es, wenn es zu einer "Gefährdung der körperlichen Sicherheit" (§89 StGB) kommt: Wer vorsätzlich eine Situation schafft, die andere Personen einer Gefahr aussetzt, dem drohen bis zu drei Monate Haft.

Nicht alle Hochzeitskonvois problematisch

Peter Rüscher, stellvertretender Leiter der Landesverkehrabteilung. - VOL.AT/Stiplovsek

Vonseiten der Polizei wehrt man sich jedoch dagegen, alle Hochzeitskonvois in einen Topf zu werfen. "Es gibt auch Hochzeitskonvois, deren Teilnehmer sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten und die deshalb nicht negativ auffallen", erklärt Peter Rüscher von der Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion.

Manche suchen Kontakt zur Polizei

Man dürfe nicht behaupten, dass es bei allen Konvois zu Übertretungen kommt: "Es kommt auch immer wieder vor, dass sich verantwortungsvolle Veranstalter von Hochzeiten schon im Vorfeld mit der Polizei in Verbindung setzen und sich erkundigen, weil ihnen daran gelegen ist, dass die Verkehrsregeln entsprechend beachtet werden", betont Rüscher.

Strenges Vorgehen gegen Missetäter

Die Polizei geht jedoch gegen die andere Form von Hochzeitskonvoi vor. "Verkehrsübertretungen im Zusammenhang mit Hochzeitskonvois werden grundsätzlich konsequent zur Anzeige gebracht", warnt Rüscher. Konvois würden mit Zivilfahrzeugen mit integrierter Kamera zur Beweissicherung überwacht. Gleichzeitig würde man auch die Fahrzeuge auf technische Mängel kontrollieren, wo es immer zur Entnahme der Kennzeichen komme - und auch weiterhin konsequent tätig werden, wenn man auf solche Konvois aufmerksam werde.

(Red.)

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