Das Hochwasser-Risiko liegt vor, wenn in einem Gebiet wichtige menschliche Nutzungen, infrastrukturelle Einrichtungen oder Kulturgüter von überregionaler Bedeutung oder sensibler Schutzgebiete durch Hochwässer erheblich gefährdet sind.
Meiste Hochwasser-Risiko-Gebiete: Vorarlberg
In Vorarlberg wurde mit 15,8 Prozent der Gewässerlänge der höchste Anteil an signifikanten Risikogebieten ausgewiesen. In den übrigen Bundesländern beträgt dieser Wert zwischen 5,1 und 8,9 Prozent. Die überwiegende Mehrzahl der Gebiete mit APSF-Risiko ist jedoch durch bestehende bauliche Hochwasserschutzmaßnahmen zumindest gegen häufige Hochwässer (HQ30, Hochwasser das statistisch gesehen alle 30 Jahre auftritt, Anm.) geschützt. Das ergab eine Risikobewertung des Umweltministeriums aus dem Jahr 2011.
EU-Richtlinien: Österreich säumig
Um europaweit einheitliche Vorgaben für den Schutz von Hochwasser zu schaffen, hat die EU 2007 eine diesbezügliche Richtlinie erlassen. Österreich war mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften in nationales Recht säumig, mehrmals drohte die EU-Kommission mit einer Klage. “Bei der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie ins nationale Recht hat es eine Verzögerung gegeben”, bestätigte der zuständige Sektionschef im Umweltministerium, Wilfried Schimon. Die inhaltliche Umsetzung sei fristgerecht erfolgt.
Insgesamt sieht die EU-Richtlinie drei Schritte vor: Bis 2011 musste eben eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos die gefährdeten Gebiete erfassen. Bis 2013 müssen für solche Gebiete Gefahren- und Risikokarten erstellt werden. Für Österreich bedeutet das unter anderem die Harmonisierung der nationalen Gefahrenzonenplanung.
Das sind unsere Gefahrenzonenpläne
Bis dato gibt es hierzulande Gefahrenzonenpläne der Bundesstelle für Wildbach und Lawinenverbauung sowie der Bundeswasserbauverwaltung, die rote und gelbe Zonen sowie Hinweisbereiche, etwa für Rutschungen und Steinschlag, umfassen. Zusätzlich weisen Hochwasseranschlagslinien auf Gefährdungen durch Hochwasser hin, wobei abhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen HQ30 und HQ100 sowie Restrisiko unterschieden werden kann, erläuterte Raumordnungsexperte Arthur Kanonier vom Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien.
Pläne für das Hochwasserrisikomanagement für gefährdete Gebiete müssen schließlich bis 2015 erstellt werden. Die Europäische Kommission habe die vorläufige Risikobewertung Österreichs “ausdrücklich positiv” beurteilt, sagte Schimon. Im Umweltministerium wird davon ausgegangen, dass die Hochwasserrichtlinie den Terminvorgaben der EU entsprechend umgesetzt wird.
(apa/red)