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Hilfe auf Zeit durch Vorsorgevollmacht

Die Zahl alter Menschen, die ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen können, nimmt ständig zu. Dadurch sind Sachwalter immer mehr gefragt.

Über die Hälfte der neuen Klienten der IfS-Sachwalterschaft ist über 65 Jahre alt, die meisten davon leiden an Altersverwirrtheit. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man in gesunden Zeiten verhindern, dass im Falle einer späteren Entscheidungsunfähigkeit ein Sachwalter bestellt werden muss.

„Heute erreichen viel mehr Menschen als früher ein sehr hohes Lebensalter. Diese erfreuliche Entwicklung hat aber auch Schattenseiten, denn das Risiko von Pflegebedürftigkeit und Altersverwirrtheit steigt“, sagt Herbert Spiess, Leiter der IfS-Sachwalterschaft.

Entscheidungsunfähige Menschen brauchen dann eine Vertrauensperson, die ihre Bankgeschäfte oder Behördengänge erledigt. In den meisten Fällen muss per Gericht ein Sachwalter oder eine Sachwalterin bestellt werden. „Uns wird oft die Frage gestellt, ob sich das verhindern lässt“, weiß Herbert Spiess um die Sorgen der alten Menschen. Tatsächlich gibt es diese Möglichkeit: die Vorsorgevollmacht.

Vorsorge treffen. Mit dieser Vollmacht überträgt man in Zeiten geistiger Gesundheit Rechte und Entscheidungsbefugnisse an eine Vertrauensperson. Die Vollmacht gilt dann für die Dauer der Entscheidungsunfähigkeit. Spiess: „Der Vollmachtgeber kann seine Vertrauensperson ermächtigen, finanzielle Transaktionen durchzuführen, ihn bei Behörden zu vertreten oder die Wohnung im Fall eines Heimaufenthaltes aufzulösen.“

Vorsorgevollmachten sind für Herbert Spiess eine Alternative zur Sachwalterschaft, „wenn man sich früh genug mit der Möglichkeit der Entscheidungsunfähigkeit beschäftigt, seine Wünsche schriftlich festlegt und mit der Vertrauensperson abspricht“. Wie man so eine Vereinbarung formuliert, zeigt eine Mustervollmacht, die bei der IfS-Sachwalterschaft angefordert werden kann. Sie ist ebenso kostenlos wie die Beratung durch die IfS-SachwalterInnen.

Nachfrage nach Sachwaltern wächst. Auch wenn eine Sachwalterschaft notwendig wird, gibt die IfS-Sachwalterschaft Hilfestellung. Durch einführende Abend-Kurse jeweils im Frühling und Herbst wird Angehörigen-SachwalterInnen die neue Aufgabe erleichtert.

Doch nicht immer kann die Sachwalterschaft durch ein Familienmitglied übernommen werden. In solchen Fällen hilft die IfS-Sachwalterschaft weiter. Im Vorjahr wurden 507 Frauen und Männer von neun hauptberuflichen und 162 ehrenamtlichen IfS-SachwalterInnen betreut. Spiess: „Es wird eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre sein, die wachsende Nachfrage nach diesen Hilfestellungen zu befriedigen.“

Herausforderung Patientenrechte. Trotz allgemeiner Sparmaßnahmen müsse die professionelle Hilfe für pflegebedürftige alte Menschen ausgebaut werden, so Spiess: „Wir brauchen mehr ambulante Altenbetreuung, Tagesbetreuung für verwirrte Menschen, spezielle Pflegeplätze.“

Auf die Einhaltung von Patientenrechten in Pflegeheimen zu pochen, ist ein weiterer Schwerpunkt der IfS-Fachleute. Spiess: „Personelle Engpässe dürfen nicht zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Patienten führen. Zwangsmaßnahmen wie Einsperren, Ruhigstellen durch Medikamente oder gar Anbinden, müssen verhindert werden.“ Anbinden sei die einfachste Lösung, kritisiert Spiess, „menschenwürdiger wäre es, schon beim Bau von Pflegeeinrichtungen auf spezielle Betreuungserfordernisse einzugehen“.

Ein Erfolg bei der Durchsetzung von Patientenrechten ist den IfS-Experten im Vorjahr gelungen. Herbert Spiess: „Auf unsere Initiative hin wurden im Vorarlberger Pflegeheimgesetz erstmals in Österreich klare Kriterien für den Umgang mit solchen Zwangsmaßnahmen festgeschrieben.“ Die Auswirkungen des neuen Pflegeheimgesetzes werden nun im IfS genau beobachtet.

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