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Helmut Elsner: Enthaftung am Freitag möglich

Helmut Elsner kommt möglicherweise bereits am Freitag auf freien Fuß. Ob er im Wilhelminenspital bleibt oder zu seiner Frau nach Hause gehen kann, entscheiden die Ärzte.
Chronologie zum Fall Elsner
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Helmut Elsner ist haftunfähig
Wie Werner Pleischl, der Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft (OStA), am Donnerstagnachmittag im Gespräch mit der APA ankündigte, werden die Anklagebehörden morgen nach Rücksprache mit dem Justizministerium entscheiden, ob der auf Elsners Freilassung infolge von Haftunfähigkeit lautende Gerichtsbeschluss bekämpft wird.

Wir bekommen den Gerichtsbeschluss am Freitagvormittag zugestellt. Dann werden wir uns zusammensetzen und in sehr kurzer Zeit entscheiden, ob wir dagegen vorgehen“, sagte Pleischl. Diese Frage werde man “in wenigen Stunden” klären.

Helmut Elsner vermutlich am Wochenende ein freier Mann

Sollten die Strafverfolgungsbehörden keine Einwände gegen die Enthaftung haben, wäre Helmut Elsner am Wochenende ein freier Mann. Ob er dann aus medizinischen Gründen weiter im Wilhelminenspital verbleibt oder zu seiner Ehefrau Ruth heimkehrt, wäre in seinem Ermessen bzw. allenfalls die Entscheidung seiner Ärzte. Die Justiz würde jedenfalls umgehend die Wachebeamten abziehen, die Elsner im Spital abgeschirmt hatten.

Zwei Gutachten ausschlaggebend für Haftunfähigkeit

Ausschlaggebend für den Gerichtsbeschluss, den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner auf freien Fuß zu setzen, waren ein Ergänzungsgutachten des kardiologischen Sachverständigen Joachim Borkenstein und eine neurologische Expertise des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Heinrich Pfolz.

Borkenstein hatte bereits vor wenigen Wochen ein Gutachten vorgelegt, in dem er Elsner eine koronare Herzerkrankung, einen arteriellen Hypertonus, eine supraventrikuläre Extrasystolie, einen Überwässerungszustand bei gesteigerter Flüssigkeitszufuhr und eine eingeschränkte Herzleistung bescheinigte. Zudem stellte er Adipositas, ein Lungenemphysem mit chronisch obstruktiver Ventilationsstörung sowie eine Einschränkung der Nierenfunktion fest.

Ergänzungsgutachten legte nach

In einem vom Straflandesgericht angeforderten Ergänzungsgutachten legte Borkenstein nun nach: Eine akute und angemessene Betreuung und Therapie des herzkranken 76-Jährigen sei in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo der Ex-BAWAG-Chef die letzten viereinhalb Jahre verbracht hatte, nicht mehr möglich.

Der Gutachter Pfolz wiederum kam zum Schluss, dass auch aus neurologischer Sicht bei Elsner derzeit Strafvollzugsuntauglichkeit vorliegt. Bei entsprechender Behandlung könne in acht bis zehn Monaten mit einer Besserung gerechnet werden.

Haftunfähigkeit ist “Momentaufnahme”

Die gerichtlich festgestellte Haftunfähigkeit gilt nicht unbefristet, sondern ist eine “Momentaufnahme”. Sollte sich Helmut Elsners Befinden nachhaltig verbessern, müsste er eventuell “nachsitzen”. Der Ex-BAWAG-Chef hat unter Einrechnung der U-Haft bisher knapp die Hälfte der über ihn verhängten zehnjährigen Freiheitsstrafe verbüßt.

In einem vom Straflandesgericht angeforderten Ergänzungsgutachten legte Borkenstein nun nach: Eine akute und angemessene Betreuung und Therapie des herzkranken 76-Jährigen sei in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo der Ex-BAWAG-Chef die letzten viereinhalb Jahre verbracht hatte, nicht mehr möglich.

Der Gutachter Pfolz wiederum kam zum Schluss, dass auch aus neurologischer Sicht bei Elsner derzeit Strafvollzugsuntauglichkeit vorliegt. Bei entsprechender Behandlung könne in acht bis zehn Monaten mit einer Besserung gerechnet werden.

Haftunfähigkeit ist “Momentaufnahme”

Die gerichtlich festgestellte Haftunfähigkeit gilt nicht unbefristet, sondern ist eine “Momentaufnahme”. Sollte sich Helmut Elsners Befinden nachhaltig verbessern, müsste er eventuell “nachsitzen”. Der Ex-BAWAG-Chef hat unter Einrechnung der U-Haft bisher knapp die Hälfte der über ihn verhängten zehnjährigen Freiheitsstrafe verbüßt.

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