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Heizkostenzuschuss kann ab 14. Oktober beantragt werden

Auch im kommenden Winter können Haushalte mit besonders geringem Einkommen vom Land Vorarlberg einen Heizkostenzuschuss bekommen. Wie schon in den letzten Jahren ist der Zuschuss beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt zu beantragen und wird dort sofort direkt ausbezahlt.


Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten von der Bezirkshauptmannschaft einen Zuschuss bis zur Höhe des Heizkostenzuschusses, wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich höher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2013/14: Zuschusshöhe: 250 Euro Antragsfrist: 14. Oktober 2013 bis 7. Februar 2014 Einkommensgrenze (monatlich netto): – allein lebende Personen: 1.070 Euro – zwei Erwachsene (Ehepaare/Lebensgemeinschaften): 1.577 Euro – Alleinerziehende mit einem Kind: 1.313 Euro – für jede weitere im Haushalt lebende Person (insbesondere Kinder) zusätzlich 188 Euro

In der Heizperiode 2012/2013 wurde der Heizkostenzuschuss an insgesamt 13.249 Personen/Haushalte ausbezahlt.

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OTS0205 2013-10-08/15:43

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