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Hauptbahnhof Wien - Neuausschreibung wahrscheinlich

Die Entscheidung des Bundesvergabeamtes (BVA) dürfte eine offene Neuausschreibung des Architektenwettbewerbs für die BahnhofCity notwendig machen. "Das würde ich so einmal betrachten", so BVA-Vorsitzender Michael Sachs.

Von den ÖBB gab es vorerst keine Stellungnahme. Man habe den Bescheid soeben erst erhalten, die Juristen würden jetzt prüfen, so eine Sprecherin.

Wie Sachs betonte, hat das BVA das Argument der ÖBB, dass man bei dem Großprojekt als privatwirtschaftlicher Akteur handle, nicht geltengelassen. “Die Eigentümerstruktur ist klar. Die ÖBB gehören dem Bund, und damit auch die Tochter und das Enkelkind”, so BVA-Vorsitzender Michael Sachs über die Immobilienmanagement GmbH. Diese ist eine Tochter ÖBB-Infrastruktur Bau AG, die wiederum zur ÖBB-Holding gehört. Es sei dabei gleichgültig, ob es sich um eine Abteilung oder eine GmbH handle.

Zum zweiten zu klärenden Punkt, der Frage der nicht gewerblichen Tätigkeit, verwies Sachs auf das Faktum, dass die ÖBB-Immo aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bzw. eines Vertrags mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG über das ausschließliche Recht verfüge, ÖBB-Immobilien zu vermarkten bzw. zu verwerten. Dabei gehe es auch um Grundstücke, die unzweifelhaft dem Bahnbetrieb dienen würden.

Die Frage des Allgemeininteresses sei der schwierigste Punkt gewesen. Bei der BahnhofCtiy gehe es um Bauten in unmittelbarer Nähe des künftigen Bahnhofs, die aber miteinander verbunden sein würden: “In diesem konkreten Fall mussten wir davon ausgehen, dass sie für die Infrastruktur des Bahnhofes notwendig sind.”

“Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht”, betonte der BVA-Vorsitzende. Auf die Frage, ob es sich um eine Grundsatzentscheidung handle, betonte Sachs den Einfall-Charakter des Beschlusses. Allerdings: “Ich glaube, dass man viele Elemente auch in vergleichbaren Bescheiden wiederfinden würde.”

Das Vergabeamt hat übrigens erst über einen von zwei Einsprüchen entschieden, nämlich über jenen von Snohetta AS aus Oslo. Die Beschwerde eines fast 50-köpfigen internationalen Architektenkonsortiums ist noch offen.

Ein Einspruch gegen eine BVA-Entscheidung beim Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof hat laut Sachs erfahrungsgemäß nur geringe Chancen. “Bei uns halten die Bescheide zu 98 Prozent”, betonte er.

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