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Handyverbot, aber keine niedrigere Promillegrenze für Radfahrer ab 2013

Die Änderung der Straßenverkehrsordnung betrifft vor allem Radfahrer.
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung betrifft vor allem Radfahrer. ©Vienna.at/ Sarah van den Berg
Zahlreiche Neuerungen bringt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Radfahrer. Frühestens im Jänner 2013 tritt das Gesetz in Kraft. Darin enthalten ist unter anderem das Handyverbot, nicht aber eine niedrige Promillegrenze für Radfahrer.
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Am Dienstag endete die Begutachtungsfrist einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die zahlreiche Neuerungen für Radfahrer bringen soll. Bereits mit Beginn der neuen Fahrradsaison – frühestens im Jänner 2013 – soll das Gesetz in Kraft treten. Die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahrungen brachten wenig Neues oder Überraschendes, hieß es aus dem Verkehrsministerium. Man gehe davon aus, dass das Fahrrad-Paket in der vorliegenden Form beschlossen werde.

Änderung der Straßenverkehrsordnung

Die wesentlichen Inhalte der Gesetzesänderung:

 – Städte und Gemeinden können eigene Fahrradstraße und Begegnungszonen schaffen: Auf Fahrradstraßen sind Autos nur ausnahmsweise (Zu- und Abfahren) erlaubt, Radler werden gegenüber Autofahrern bevorrangt. In Begegnungszonen sind alle Verkehrsteilnehmer gleichgestellt – Vorrang hat grundsätzlich der Schwächere.

 – In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Schnelle Radfahrer sollen sich – sofern es die Sicherheit erlaubt – in den Autoverkehr einreihen dürfen.

 – Am Fahrrad soll ein Handyverbot gelten (eine Hand muss lenken, die andere für Abbiegezeichen frei bleiben).

 Nicht kommen soll eine Senkung der Promillegrenze. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hatte sich für eine Senkung von den derzeit gültigen 0,8 auf 0,5 Promille für Radfahrer ausgesprochen. Die Mehrheit der Experten war dagegen, begründete das Verkehrsministerium das Festhalten an der alten Grenze. Auch die Kennzeichnungspflicht (Nummerntafeln für Radfahrer) sind vom Tisch. (APA)

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