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Handy-Standortbestimmung ohne Richter-Beschluss

Die Handyüberwachung ist im Vorjahr erstmals zurückgegangen. Laut Sicherheitsbericht 2006 gab es im Vorjahr 798 Bewilligungen für sogenannte Standortfestellungen durch die Polizei mit richterlicher Genehmigung.
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2005 waren es noch 1.080 Bewilligungen gewesen, 2004 lag diese Zahl bei 980 und 2004 bei 709. Der Nationalrat verabschiedet heute, Donnerstag, die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, womit künftig de facto die Polizei den Zugriff auf Standortdaten ohne Richtervorbehalt erhält.

Datenschützer Hans Zeger kritisierte im Gespräch mit der APA die „unscharfe Formulierung“ des entsprechenden Paragrapfen 53 in dem Gesetz. „Da steht natürlich nicht ausdrücklich drin, dass die Polizei ohne richterlichen Befehl Handys überwachen kann, das wäre auch ein Verfassungsbruch und absolut unmöglich. Aber es kann jeder aus dem Gesetz herauslesen was er will. Das ist unerträglich“. Und „solche unbestimmten Gesetzesformulierungen haben in einer so sensiblen Materie wie dem Grundrechtseingriff nichts verloren“.

Man müsse sich ja auch in die Rolle der Mobilbetreiber versetzen. Heute gebe es noch ein klares Prozedere, wenn die Polizei anklopft und sagt, sie brauchen Daten und dazu gibt es die richterliche Anordnung. „Jetzt muss er sich auf das verlassen, was ein Beamter am Telefon ihm sagt. Wenn der sagt, wir haben einen Katastropheneinsatz, kann dann niemand mehr aufgrund der mündlichen Mitteilung überprüfen, ob das wirklich ein Notfall im Sinn des Sicherheitspolizeigesetzes war“, so Zeger. Er wolle niemandem etwas unterstellen, aber „hier wird die Schwelle, bei den Betreibern anzuklopfen, sehr tief hinunter gesetzt. Und welcher Betreiber wird sich mit der Polizei anlegen“.

Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz sprach von einem „Freibrief“ für die Polizei und Innenminister Günther Platter (V). Bei der nun mit Hilfe des technischen Geräts IMSI (internationale Mobilteilnehmerkennung) durchgeführten Standortbestimmung würde ja nicht nur die betroffene Person erfasst, sondern „tausende mit einem Handy in der Nähe. Das ist eine Abhörstreumaschine“.

Die SPG-Novelle erlaubt es den Sicherheitsbehörden, „zur Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht“ sowie vor allem „zur Abwehr gefährlicher Angriffe“ ohne richterlichen Vorbehalt auf Standortdaten zugreifen zu dürfen. In den Erläuterungen zur Novelle heißt es betreffend den Zugriff auf die Standorte beim Provider ohne Richtervorbehalt, die Standortdaten unterlägen zwar dem Kommunikationsgeheimnis. Dieser „Begriff des Kommunikationsgeheimnisses“ sei aber „nicht ident zu setzen mit dem, was der historische Gesetzgeber zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses … unter Richtervorbehalt gestellt hat“.

Seitens des Justizministers hieß es auf Anfrage der APA, es handle sich bei dem „IMSI-Catcher“ um eine „technische Geschichte“. Jedenfalls müsse alles das Innenministerium verantworten.

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