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Handy-Parken in Wien: ÖAMTC sammelt Beschwerden

Derzeit nutzen über 20 Prozent der Wiener die Vorteile, die Handy-Parken bietet. In letzter Zeit langen beim ÖAMTC allerdings vermehrt Beschwerden ein, dass die Bestätigungs-SMS auf sich warten lässt oder gar nicht eintrifft.

Damit allerdings ist der Trumpf verspielt. Denn: “Der Nutzer ist verpflichtet, die SMS abzuwarten. Ohne diese Bestätigung gilt der Parkschein nicht als gelöst”, berichtet Club-Jurist Martin Hoffer von einigen laufenden Verwaltungsstrafverfahren.

Papier-Parkscheine im Auto sind unerlässlich
“Bei Nichtverfügbarkeit des Services Handy-Parken sind die zur Verfügung stehenden Einrichtungen der Gemeinde bzw. des Parkraumanbieters, wie etwa Parkscheine in Papierform oder Parkautomaten, in Anspruch zu nehmen”, lautete die Antwort von Handy-Parken an einen Beschwerdeführer. Im Klartext bedeutet das, dass sich der vertrauensvolle Handyparker im Problemfall selber um eine Lösung kümmern muss, um sich nicht jenseits der Legalität zu bewegen.

Besonders bitter ist es, wenn das Service außerhalb der Geschäftszeiten streikt. In Ermangelung von Parkscheinautomaten muss man eine U-Bahnstation finden, um dort einen Papier-Parkschein zu kaufen. Vorausgesetzt, man hat einen “10-Minuten-Schein” dabei. Die derzeitige Rechtslage bietet den Nutzern des Services keine Alternativen. “Auf der sicheren Seite ist man als Handy-Parker nur, wenn man gleichzeitig immer Papier-Parkscheine griffbereit hat”, kommentiert Hoffer die Situation.

“Zehn-Minuten-Parkschein” soll im Auto bleiben dürfen
Auch kurze Verzögerungen bei der Bestätigungs-SMS können teuer kommen. Nur wenige Minuten, nachdem der Autofahrer sein Fahrzeug – ohne die Bestätigungs-SMS empfangen zu haben – verlassen hatte, kam ein Parksheriff vorbei und stellte fest, dass weder ein Papierparkschein eingelegt noch eine M-Parking-Buchung vorlag. Er hinterließ einen Strafzettel mit Zahlschein lautend auf 21 Euro. In dem darauf folgenden Verfahren (Höchststrafe: 726 Euro) teilte die Behörde dem bestraften Bürger mit, er hätte durch Hinterlegen eines “Zehn-Minuten-Scheines” die Wartezeit auf das SMS überbrücken können.

Dazu der Club-Jurist: “Diese Möglichkeit ist wenig praktikabel. Nach Ablauf der zehn Minuten hätte er erst recht wieder zum Auto gehen müssen, um den Schein zu entfernen, denn dieser darf nach Ablauf der 10 Minuten nicht weiter verwendet werden.” Der Lösungsvorschlag von Hoffer: Der Zehn-Minuten Schein soll im Fahrzeug sichtbar auch nach seinem Ablauf verbleiben dürfen, wenn der Handy-Parker händisch einen Vermerk: “M-Parking” anbringt.

Dann weiß der Parkwächter, dass trotz “abgelaufenem” Schein ein längerer Parkvorgang beabsichtigt ist und wird die Daten bei der Behörde abfragen. Der ÖAMTC ist gerne bereit, die Stadt Wien bei der Anpassung der entsprechenden Vorschriften zu beraten. Zwtl.: Der Club sammelt Ihre Erfahrungen mit Handy-Parken

Der ÖAMTC ersucht betroffene Bürger, Ihre Erfahrungen mit Handy-Parken mitzuteilen. Unter https://www.oeamtc.at/forms/handyparken.php steht ein Online-Formular bereit, in dem Sie Ihre Meinung und Verbesserungsvorschläge deponieren können.

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