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Handy-Klingeltöne: AK warnt vor Kostenfalle

Die Arbeiterkammer (AK) fordert ein Werbeverbot für Klingeltöne in diversen Jugendzeitschriften. Viele Kinder hätten sich bereits verschuldet, da sie die anfallenden Kosten nicht abschätzen können.

Kinder und Jugendliche stehen auf Klingeltöne, Spiele oder Handylogos, die meist per Mehrwertnummer geordert werden – und geben dafür immense Summen aus. „Geworben wird für diese Gimmicks vor allem in Jugendzeitschriften,“ kritisiert Paul Rusching von der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Vorarlberg. Gefordert wird deshalb ein entsprechendes Werbeverbot für Österreich, wie es in Deutschland durch ein Gerichtsurteil bereits festgestellt wurde.

In acht von zehn der untersuchten Zeitschriften wird massiv für Klingeltöne, Handylogos und -spiele geworben, so Konsumentenschützer Paul Rusching und warnt: „In diesen Inseraten verbergen sich unzählige Kostenfallen“. So hatte ein 13-Jähriger unwissentlich per SMS ein Klingelton-Abo bestellt, das täglich einen Klingelton per SMS übermittelte. Die Kosten von 1,99 Euro pro Tag wurden automatisch von der Wertkarte abgebucht.

Vielfach werde auch damit geworben, dass man mittels WAP so viele Klingeltöne, Java-Games, Logos oder animierte Bildserien downloaden kann wie man will. Jede Verbindungsminute kostet allerdings etwa 1,86 Euro. Nach den Erfahrungen der AK achten Jugendliche kaum auf anfallende Kosten, die mit der Bestellung bzw. der Nutzung eines solchen Dienstes verbunden sind, „weil ja alles automatisch von der Wertkarte abgebucht wird“, so Rusching.

Die Arbeiterkammer macht deshalb darauf aufmerksam, dass Personen zwischen sieben und 14 Jahren so genannte „unmündige Minderjährige“ sind und keine rechtsgültigen Verträge abschließen können. Die Nutzung von teils kostspieligen Diensten wie das Bestellen von Handygames oder teuren Klingeltönen sind Verträge. Die AK rät daher, beim zuständigen Netzbetreiber, der das Inkasso für die Diensteanbieter durchführt, gegen allfällige Zahlungen Einspruch zu erheben.

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