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Halsstich für Vater

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Nachdem ihn sein Vater nach seinem Dafürhalten zu früh geweckt und ihm schließlich eine Ohrfeige versetzt hatte, lief ein 24-jähriger Wiener am 21. Juni 2006 in die Küche, schnappte sich ein Gemüsemesser und stach damit dem 57-Jährigen in den Hals.

„Er hat mir keine andere Wahl gelassen“, erläuterte der Mann am Dienstag einem Schwurgericht im Straflandesgericht. Sein Vater habe ihn schon als Kind „gesundheitlich ruiniert“. Irgendwann müsse er reagieren, gab er zu bedenken.

Der Mann hatte sich nicht wegen versuchten Mordes zu verantworten – der lebensgefährlich verletzte kaufmännische Angestellte überlebte dank einer Notoperation im AKH -, Staatsanwältin Beatrix Resatz beantragte vielmehr seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Laut Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith war der 24-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und daher außer Stande, das Unrecht seines Tuns einzusehen.

Dem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet er an einem so genannten Dandy Walker-Syndrom, einer seltenen Veränderung des Gehirns, und einer damit verbundenen geistigen Entwicklungsverzögerung. Auch eine organische Psychose sowie eine Epilepsie mit vier bis fünf Anfällen pro Monat machen ihm laut Rossmanith zu schaffen.

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