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Haller will Gesetzesänderung für Cannabis - Amann: "Haller-Vorschlag hat nichts mit Entkriminalisierung zu tun"

Ab einer gewissen Menge sollte der Besitz und Konsum aus dem Strafrecht gestrichen werden, so Haller.
Ab einer gewissen Menge sollte der Besitz und Konsum aus dem Strafrecht gestrichen werden, so Haller. ©VOL.AT/Haringer
Weil junge Menschen kriminalisiert würden, fordert Landes-Drogen-Beauftragter Reinhard Haller Gesetzesänderungen für Cannabis. Die Staatsanwaltschaft winkt ab. Für Bernhard Amann, Obmann von "Legalize! Österreich" gehen Hallers Vorschläge nicht weit genug.

Wie Haller gegenüber dem “ORF” argumentiert, sei Cannabis längst zu einer Volksdroge geworden. 32 Prozent der jungen Menschen in Vorarlberg hätten bereits Probier-Erfahrungen, in städtischen Gebieten sogar 60 bis 70 Prozent, so Haller. Doch diese Menschen würden kriminalisiert, da Besitz und Konsum nach wie vor strafrechtlich geahndet würden. Ab einer gewissen Menge sollte der Besitz und Konsum aus dem Strafrecht gestrichen werden. Ersatzweise sollte es dem Verwaltungsrecht unterstellt werden.

Wilfried Siegele, Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch, kann dem Haller-Vorschlag nichts abgewinnen. 90 Prozent der erwischten Ländle-Konsumenten würden ohnedies nicht bestraft. Die von Haller angesprochene Kriminalisierung gebe es nicht.

Amann: “Haller-Vorschlag hat nichts mit Entkriminalisierung zu tun”

Hallers Vorschlag einer Gesetzesänderung Cannabis in das Verwaltungsstrafrecht überzuführen, habe laut Bernhard Amann, Obmann von “Legalize! Österreich”, “absolut nichts” mir einer Entkriminalisierung von Cannabisgebrauch zu tun. “Denn gerade mit den Bezirksverwaltungsbehörden gibt es aktuell immer wieder Probleme. Deren Handhabung bei Führerscheinangelegenheiten und auch Betreuungsauflagen ist vielfach völlig überzogen. Diese Praxis kommt einem Mobbing gleich, welche Existenzen massiv gefährdet. Konkrete Beispiele liegen uns vor”, so Amann.

Der Verein forderr daher die Gleichstellung von Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin.

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