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Haller: Experte äußert Zweifel an Gutachten

Schwarzach - Der renommierte und von der Justiz vielbeschäftigte Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller soll bereits im Prozess gegen den umstrittenen Psychiater Heinrich Gross, den früheren Stationsarzt an der berüchtigten Wiener Euthanasieklinik Am Spiegelgrund, ein "nicht nachvollziehbares Gutachten" abgegeben haben. Das erklärte der klinische Psychologe und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Klaus Burtscher am Montag im Gespräch mit der APA. Primar Haller wurde allergings nicht die Gelegenheit gegeben zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
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Gross hätte sich im März 2000 wegen Beteiligung am neunfachen Mord im Wiener Straflandesgericht zu verantworten gehabt. Ihm wurde vorgeworfen, im Sommer 1944 am Spiegelgrund an der Tötung von neun behinderten Kindern mitgewirkt zu haben. Der Prozess wurde allerdings nach wenigen Minuten auf Eis gelegt, nachdem der zum psychiatrischen Sachverständigen bestellte Reinhard Haller dem zum damaligen Zeitpunkt 84 Jahre alten Gross einen “fortgeschrittenen Hirnabbau” bescheinigt hatte.

Das Gericht stufte den Angeklagten daraufhin als nicht vernehmungsfähig ein. Unmittelbar, nachdem der Prozess geplatzt war, gab Gross jedoch in einem nahe gelegenen Kaffeehaus bereitwillig ein Fernsehinterview und beantwortete dabei auch Fragen nach seiner Vergangenheit, was Zweifel an seiner angeblich nicht gegebenen Verhandlungsfähigkeit nährte.

Der New Yorker Psychiater und Gerichtssachverständige Peter Stastny zeigte sich jedenfalls kurze Zeit später im Nachrichtenmagazin “Profil” mehr als verwundert darüber, dass das Gericht das psychiatrische Gutachten als schlüssig akzeptiert hatte. In dieselbe Kerbe schlägt nun der Tiroler Sachverständige Klaus Burtscher. Haller habe bei Gross keine Beschwerdevalidierung durchgeführt: “Es hat keine fachgerechte neuropsychologische Untersuchung stattgefunden. Burtscher hält es für denkbar, “dass der ehemalige Gerichtspsychiater Gross die von Haller eingesetzten Untersuchungsverfahren gekannt haben könnte”.

Von Haller wäre aber zu erwarten gewesen, mit Gross einen “dem Stand der Wissenschaft entsprechenden umfassenden Gedächtnistest, etwa den in der Demenzfrüherkennung damals geläufigen Münchner Gedächtnistest durchzuführen”, so Burtscher gegenüber der APA. Dann hätte es klare, empirisch nachprüfbare Ergebnisse gegeben.” Da sich Haller des nicht mehr zeitgemäßen Arnold-Kohlmann-Gedächtnistests bediente, kann laut Burtscher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass bei Gross “eine Aggravation bzw. Simulation” vorlag. Theoretisch wäre es auch denkbar, dass Gross vor der Untersuchung durch Haller Psychopharmaka eingenommen haben könnte.

Das im ORF ausgestrahlte Interview mit Gross unmittelbar nach dem Abberaumen der Verhandlung lässt für Burtscher jedenfalls den Schluss zu, dass das Sprachverständnis nicht schwerwiegend beeinträchtigt war. Eine kritische Bewertung des Haller’schen Untersuchungsbefundes lasse auch eine schwerwiegende Gedächtnisbeeinträchtigung als Kardinalsymptom eines dementiellen Abbauprozesses als unwahrscheinlich erscheinen.

Haller bescheinigte Gross in seinem Gutachten eine “deutlich fortgeschrittene vaskuläre Demenz” und darüber hinaus eine ausgeprägte Depression. Für Burtscher lässt die Diagnose bei genauem Studium aber nicht erkennen, “ob eine Demenz vorliegt, eine Depression oder beides zusammen”. Tatsächlich habe Haller bei Gross eine “Anpassungsstörung” diagnostiziert, welche per definitionem nicht länger als zwei Jahre andauert. Auch zur Schwere der Erkrankung würden wissenschaftlich fundierte Feststellungen fehlen.

Gross war im Sommer 2001 von Volker Dittmann, Ordinarius für Rechtsmedizin und forensische Psychiatrie an der Universität Basel, neuerlich untersucht worden. Dittmann bestätigte Hallers Expertise, Gross wurde weiter als nicht verhandlungsfähig eingestuft. Gross, der nach dem Zweiten Weltkrieg für die österreichische Justiz über Jahrzehnte hinweg tausende Gerichtsgutachten abgeliefert hatte, starb knapp vor Weihnachten 2005 im 90. Lebensjahr. Haller und Dittmann kennen einander seit geraumer Zeit und sitzen gemeinsam im Vorstand der Neuen Kriminologischen Gesellschaft (NVK).

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