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Hai in Wien "beamtshandelt": Anti-Verhüllungsgesetz sorgt für internationalen Spott

Weil er als Haifisch bei der Eröffnung eines McSharks in Wien verkleidet war, wurde der Mann beamtshandelt.
Weil er als Haifisch bei der Eröffnung eines McSharks in Wien verkleidet war, wurde der Mann beamtshandelt. ©APA
Wegen des neuen "Anti-Verhüllungsgesetzes" wurde ein zu Werbezwecken als Haifisch verkleiderter Mann bei der Eröffnung eines McShark-Geschäfts in Wien "beamtshandelt" - dieser Fall sorgt international für Aufsehen und beißenden Spott.

Der deutsche Satiriker Jan Böhmermann (36) twitterte vergnügt: “HA HA HA, ÖSTERREICH! HA HA HA.” Der TV-Moderator hatte im Vorjahr wegen eines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan für diplomatische Spannungen zwischen Ankara und Berlin gesorgt. Ein bilaterales Zerwürfnis zwischen Österreich und Deutschland ist trotz seiner Twitter-Lachsalve aber wohl nicht zu erwarten.

“Funny Joke?”

“Funny Joke?”, amüsierte sich auch das staatliche russische Nachrichtenportal “Sputnik” auf seiner englischsprachigen Website. Unter dem Titel “Meet the First Victims of Austria’s Anti-Hijab Law” wurde dann belustigt berichtet, dass bereits am ersten Tag des “Burka-Verbots” drei Clowns angezeigt und 46 weitere (u.a. mit Pappnasen bestückte) Personen abgemahnt wurden – bei dem aus Protest gegen das “Burka-Verbot” organisierten “Traditionellen Clownspaziergang” vor dem Parlament.

Aber auch britische Medien wie die renommierte Radio- und Fernsehanstalt “BBC” oder die Tageszeitung “Daily Mail” war der Polizeieinsatz gegen den “Hai” in der Wiener Innenstadt Schlagzeilen wert. “Daily Mail” ging etwas genauer auf die Hintergründe ein und zitierte auch Außenminister und ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz mit den lapidaren Worten: “The immigration seen in recent years is changing our country not in a positive but in a negative way.”

Selbst die hochseriöse “Washington Post” in den USA kam am gestrigen Montag angesichts der diversen Vorfalle zum Schluss, dass das neue Anti-Burka-Gesetz im fernen Austria nicht ganz so greife, wie es ursprünglich intendiert war: “Austria’s new anti-burqa law isn’t quite working as intended.” Als Beispiel führte die “Post” an, dass nicht nur konservativ verhüllte Musliminnen mit Anzeigen rechnen müssten, sondern auch gegen Wind und Wetter mit Schal oder großem Halstuch bewehrte Radfahrer.

Internationaler Spott über “Austria’s Anti-Hijab Law”

In manchen Medien wurde auch die Aktion des Geschäftsmannes Rachid Nekkaz erwähnt, der alle Strafen nach dem österreichischen “Burka-Verbot” bezahlen will. Kurz hatte dazu bereits am Montag erklärt: “Wir lassen uns nicht beirren und werden dem Druck eines algerischen Millionärs sicher nicht nachgeben.” Die Vollverschleierung sei ein Symbol der Gegengesellschaft und des politischen Islamismus. “Wir stehen zu unseren europäischen Werten, wie der Gleichstellung von Mann und Frau. Diese werden wir weiterhin unbeirrt verteidigen.”

Die spanische Nachrichtenagentur EFE hatte ihre Analyse schon Ende September parat gehabt: “Austria prohibe el burka en medio del populismo contra inmigración musulmana”, hieß es dort durchaus ernst und kritisch. Also: “Österreich verbietet die Burka im Zuge des Populismus gegen die muslimische Immigration.”

Hintergrund der Polizeieinsätze ist folgender: Das “Burkaverbot” gilt nicht nur dem konservativ-islamischen Gesichtsschleier. Weil ein gezieltes Verbot eines bestimmten religiösen Symbols rechtlich problematisch gewesen wäre, hat die Koalition nämlich allgemein die Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit untersagt. Dieses “Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz” gilt seit 1. Oktober. Wer dagegen verstößt, riskiert bis zu 150 Euro Strafe.

Kernsatz des Gesetzes ist das “Verhüllungsverbot”: “Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen.” Als öffentliche Orte oder Gebäude gelten u.a. auch öffentliche Verkehrsmittel. Dort muss das Gesicht künftig vom Kinn bis zum Haaransatz erkennbar bleiben.

(APA/Red)

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