AA

Haft wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch

©VOL.AT/Stiplovsek
Vorbestrafter Mechaniker reparierte laut Urteil Auto nicht und ließ dennoch Pickerl ausstellen.

von Seff Dünser/Neue

Jetzt auf VOL.AT lesen

Wegen Anstiftung zum Pickerl-Amtsmissbrauch sowie versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Verleumdung wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte schuldig gesprochen. In dem aufwendigen und daher zweigeteilten Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurde der Mann in zwei Teilurteilen jeweils zu 15 Monaten Haft verurteilt. Damit beträgt die Gesamtstrafe zweieinhalb Jahre Gefängnis. Die beiden Teil­urteile werden vom Angeklagten bekämpft und sind nicht rechtskräftig.

Der 45-jährige Automechaniker hat, so das erste Teilurteil vom Februar, einen alten Mercedes eines Kunden trotz schwerer Mängel nicht repariert. Dennoch hat er nach den gerichtlichen Feststellungen bei einem 60-jährigen Autohändler für den Pkw ein Pickerl ausstellen lassen. Der wegen Amtsmissbrauchs angeklagte Autohändler aus dem Bezirk Feldkirch kam am Landesgericht mit einer Diversion in Form einer Geldbuße und damit ohne Vorstrafe davon.

Im zweiten Teilurteil wurde der 45-jährige Kfz-Mechaniker nun auch dafür bestraft, dass er sich gegen seine Festnahme massiv gewehrt und dabei einen Polizisten leicht verletzt und einen der Beamten als Gewalttäter verleumdet hat.

Ein drittes Teilurteil, zu den Anklagepunkten Betrug, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Nötigung, ist in dem umfangreichen Strafverfahren noch ausständig.

Richterin abgelehnt

In der letzten Verhandlung zum angeklagten Widerstand gegen die Staatsgewalt lehnte der Verteidiger des Angeklagten die Richterin ab, weil sie befangen sei. Denn das Verhältnis des Angeklagten zur Richterin sei zerrüttet. Die Strafrichterin sagte dazu, sie sei nicht befangen. Sie hatte nicht erlaubt, dass neben dem Verteidiger auch der Angeklagte Zeugen Fragen stellt.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch sagte zu Beginn der Verhandlung zur Richterin, „ich habe von Ihnen kein faires Urteil zu erwarten, denn Sie sind befangen“.

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Haft wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch