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Haft: Vorarlberger Finanzbuchhalter verkaufte Heroin

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT | APA
Feldkirch - 22 Monate Gefängnis für Süchtigen wegen Weitergabe von 500 Gramm. Therapie statt Strafe wegen zu großer Drogenmenge nicht möglich.

Von Seff Dünser (NEUE)

Wie kann man so blöd sein, sein Leben wegzuschmeißen?“, sagte der angeklagte Untersuchungshäftling. „Es ist für mich schlimm, dass ich drogensüchtig war.“ Der 43-Jährige hat nach eigenen Angaben als Finanzbuchhalter in einem Unternehmen monatlich 2600 Euro netto verdient. Sein überdurchschnittliches Einkommen reichte allerdings nicht aus, um sich seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Vor der Polizei hatte der Unterländer angegeben, im Vorjahr von Februar bis Oktober 500 bis 600 Gramm Heroin zum Grammpreis von 50 Euro verkauft zu haben.

Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem hat er dem Staat den Bruttoerlös von 25.000 Euro aus den Drogenverkäufen zu bezahlen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Michael Fruhmann ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für das Verbrechen des Suchtgifthandels beträgt 1 bis 15 Jahre Haft. Weil er zu viel Heroin verkauft hat, bleibt dem seit Oktober 2018 inhaftierten Heroinkonsumenten die gesetzliche Möglichkeit verwehrt, mit einer ­Entzugstherapie einem weiteren Aufenthalt im Gefängnis zu entgehen.

Vor Gericht hat der Angeklagte zumindest vorerst vergeblich darum gekämpft, doch noch in den Genuss von Therapie statt Strafe zu kommen. Verteidiger Michael Kramer sagte, sein Mandant habe statt zumindest 500 nur 315 Gramm Heroin verkauft. Er sei nach seiner Verhaftung depressiv gewesen und habe sich deshalb vor der Polizei über Gebühr selbst belastet, sagte der Angeklagte. Er habe sich für einen Entzug bereits in einer stationären Einrichtung angemeldet. Denn „ich will nicht als Sozialfall enden, sondern mich einer Drogentherapie unterziehen“. Wie in vielen anderen ähnlichen Verfahren versuche auch der Angeklagte in diesem Drogenprozess, die verkaufte Drogenmenge nach unten zu drücken, merkte Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele an. Die Richter hielten aber die Angaben des Beschuldigten vor der Polizei für glaubwürdig, mit denen er sich selbst belastet hat.

Heroin habe er vor allem deswegen konsumiert, weil er mit den vielen Überstunden als Buchhalter überfordert gewesen sei, gab der Angeklagte zu Protokoll. Dem Schöffensenat wurde ein Schreiben des Arbeitgebers des Angeklagten übergeben. Darin wird der Finanzbuchhalter als wichtige Stütze des Unternehmens bezeichnet. Man freue sich schon auf seine zeitnahe Rückkehr an seinen Arbeitsplatz.

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