Hälfte der Österreicher für Beschneidungsverbot
40 Prozent wollen laut der am Montag erscheinenden Ausgabe des Magazins, dass Beschneidungen wie bisher erlaubt bleiben. 14 Prozent wollten sich nicht äußern. Hintergrund der derzeitigen Debatte um ein Verbot der rituellen Beschneidung von Buben, wie sie im Judentum und im Islam Tradition ist, ist ein umstrittenes Urteil eines deutschen Gerichtes. Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni in einem Urteil die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar.
Kritik von islamischen und jüdischen Verbänden
Das für andere Gerichte nicht verbindliche Urteil stieß vor allem bei islamischen und jüdischen Verbänden in Deutschland und im Ausland auf scharfe Kritik. Die deutsche Bundesregierung kündigte deshalb am Freitag an, sie wolle schnell Wege finden, um “verantwortungsvoll durchgeführte Beschneidungen” auch künftig in Deutschland straffrei möglich zu machen.