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Häftling im Strafvollzug verwahrlost: Suspendierungen aufgehoben

Verwahrloster Häftling - Vorläufige Suspendierungen aufgehoben
Verwahrloster Häftling - Vorläufige Suspendierungen aufgehoben ©Bilderbox.at (Sujet)
Die über vier Beamte der Justizanstalt Krems-Stein in Zusammenhang mit der Verwahrlosung eines Häftlings verhängten vorläufigen Suspendierungen sind von der Disziplinarkommission aufgehoben worden. Eine entsprechende Meldung der Wochenzeitung "Falter" wurde von der Strafvollzugsdirektion am Freitag bestätigt."
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Im Anschluss daran ist einzufügen: “Da diese Entscheidungen nicht rechtskräftig sind, sind die Betroffenen noch nicht wieder im Dienst, erläuterte der stellvertretende Leiter der Vollzugsdirektion, Christian Timm. Der Disziplinaranwalt kann nämlich Rechtsmittel ergreifen

Nach Bekanntwerden des von der Wochenzeitung im Mai aufgedeckten Falls des 74 Jahre alten Häftlings waren drei Justizwachbeamte und die Leiterin des psychologischen Dienstes der Strafvollzugsanstalt durch die Disziplinarkommission im Justizministerium vorläufig suspendiert worden.

Suspendierungen aufgehoben

“Eine solche Entscheidung kann durch Rechtsmittel angefochten werden. Die Betroffenen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Disziplinarkommission hat die vorläufigen Suspendierungen gestern Nachmittag aufgehoben”, sagte Timm zur APA. “Das Disziplinverfahren geht weiter, ebenso das gerichtliche Strafverfahren”, erklärte der stellvertretende Leiter der Strafvollzugsdirektion.

Der Häftling, der sich im Maßnahmenvollzug befindet, wurde in eine andere Justizanstalt verlegt. Bekannt wurde die Verwahrlosung bei einer Untersuchung im März. Der Mann hatte eingetrocknete Bandagen an den Füßen, unter den Verbänden wurden eitrige Geschwüre entdeckt, seine Zehennägel waren zentimeterlang. Der 74-Jährige habe seine Beine absichtlich nicht gepflegt, um auf sich aufmerksam zu machen, hieß es am Freitag in einer Aussendung des “Falter” unter Berufung auf ein justizinternes Gutachten.

Häftling im Strafvollzug verwahrlost

Der Mann hat seine Strafe wegen versuchten Mordes längst verbüßt, kann aber, da er als geistig abnorm gilt, zeitlich unbefristet angehalten werden, solange ihm nicht von einem Psychiater bescheinigt wird, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Diese Überprüfung hat laut Gesetz “in regelmäßigen Abständen” – zumindest alle zwei Jahre – stattzufinden. Der Maßnahmenvollzug war vom zuständigen Vollzugsgericht Krems am 20. Februar 2014 ohne Anhörung des Mannes und ohne Einholung eines aktuellen psychiatrischen Gutachtens verlängert worden. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat nach Bekanntwerden des Falls die Auflösung der Vollzugsdirektion angekündigt. Sie wird im Laufe des kommenden Jahres von einer “Generaldirektion” abgelöst, die im Ministerium angesiedelt sein wird.

(APA)

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