Das berichtete “profil online” am Dienstagabend unter Berufung auf die Anwaltskanzlei Rast, die den 2006 von Wega-Polizisten schwer misshandelten gebürtigen Gambier vertritt. Die Kanzlei hatte Loimer wegen Befangenheit und Voreingenommenheit abgelehnt.
Keine Befangenheit – keine Ablehnung
“Das Gericht hat keine Befangenheit des Sachverständigen gesehen”, bestätigte Beatrix Engelmann, Vizepräsidentin des Landesgerichtes, den “profil”-Bericht. Dem Antrag auf Ablehnung sei daher nicht stattgegeben worden.
Wiedergutmachung für Bakary J.
Von dem Gutachten des Sachverständigen soll abhängen, ob Bakary J. eine finanzielle Wiedergutmachung erhält, die über die 110.000 Euro hinausreicht, die ihm die Finanzprokuratur zugestanden hat. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.
Gutachten dementiert Trauma
Loimer hatte im September das Gutachten vorgelegt und Bakary J. darin als “extrem praktizierenden Moslem” bezeichnet, “massiven Unbill” erkannt und keine Anhaltspunkte für eine schwere Traumatisierung gesehen – im Gegensatz zu sechs Vorbefunden, in denen eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert worden war. Daraufhin wurde von der Kanzlei Rast ein Antrag wegen Befangenheit eingebracht.
(apa/red)