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Gut zu wissen: Die FAQs zur Bundespräsidentenwahl 2016

Wir haben alle Antworten zur Stichwahl am 22. Mai.
Wir haben alle Antworten zur Stichwahl am 22. Mai. ©APA (Sujet)
Darf man eigentlich seinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen? Und was ist der Unterschied zwischen "Ergebnis" und "Hochrechnung"? Vor der Stichwahl haben wir noch einmal die FAQs zur Bundespräsidentenwahl für euch.
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Vor der endgültigen Bundespräsidentenwahl können noch so manche Fragen auftreten. Wir haben einen Überblick über die Frequently Asked Questions (FAQ) zur Stichwahl bzw. BP-Wahl am 22. Mai.

Fragen “Vor der Wahl”

Wer darf wählen?
Bei der Bundespräsidenten-Stichwahl dürfen dieselben 6,382.507 Österreicher wählen, die schon im ersten Wahlgang am 24. April wahlberechtigt waren. Das waren alle Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Lande bzw. Auslandsösterreicher mit Eintrag in der Wählerevidenz, die spätestens am Wahltag (24. April) 16 Jahre alt wurden – und denen das Wahlrecht nicht wegen einer strafrechtlichen Verurteilung vom Richter entzogen worden war.

Muss ich wählen gehen?
Seit 2004 besteht österreichweit keine Wahlpflicht mehr für die Bundespräsidentenwahl. Bis dahin hatten einige Bundesländer eine solche auf landesgesetzlicher Ebene verordnet.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?
Wenn Sie in einer Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern leben, auf der Amtlichen Wahlinformation, die dieser Tage per Post ins Haus kommt. In kleineren Orten gibt es einen Aushang im Gemeindeamt. Auch im Internet kann man sein Wahllokal suchen: Entweder auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde – oder auf der des Innenministeriums (www.bmi.gv.at/wahlen), wo bundesländerweise Listen der Wahllokale samt Öffnungszeiten zu finden sind.

Wo kann ich überall wählen?
Seit Einführung der Briefwahl eigentlich überall – aber nur mit einer Wahlkarte. Ohne eine solche können Sie nur am 22. Mai in “ihrem” Wahllokal am Wohnort die Stimme abgeben. Mit einer Wahlkarte können Sie die Stimme (seit 3. Mai) per Post an die Wahlbehörde senden bzw. selbst oder per Boten dort abgeben. Am 22. Mai könne sie damit in einem Wahllokal wählen – oder zu Hause im Bett, wenn Sie gehunfähig sind und den Besuch durch eine “fliegende Wahlbehörde” beantragt haben.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?
Wer nicht gleich beim ersten Wahlgang eine Wahlkarte auch für die Stichwahl beantragt hat, muss dies für die Stichwahl (noch einmal) tun – mit einem schriftlichen (per E-Mail, Fax oder Post) oder persönlichen Antrag direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat). Zeit dafür haben Sie bis 18. Mai (schriftlich) oder bis 20. Mai (persönlich) – wobei zu bedenken ist, dass es dann für die Briefwahl wohl schon zu spät wäre. Auslandsösterreicher haben gleich beim ersten Wahlgang automatisch eine Wahlkarte (mit leerem Stimmzettel) auch für den 22. Mai bekommen.

Fragen “Im Wahllokal”

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können? Was muss ich mitnehmen zum Wählen?
Ja, ein Ausweis muss im Wahllokal vorgezeigt werden. Die Amtliche Wahlinformation muss man nicht dabei haben – aber eine Wahlkarte, falls man eine angefordert und nicht für die Briefwahl verwendet hat.

Wer sind die Leute im Wahllokal?
Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Die anderen Personen sind entweder sein Hilfspersonal – oder Vertreter der Parteien. Drei sind (von den Parteien entsprechend dem letzten Nationalratswahlergebnis gestellte) “Beisitzer”. Sie sind Teil der Wahlbehörde und dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an den Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen sich noch Wahlzeugen im Wahllokal aufhalten, auch maximal zwei pro Partei. Sie können laufend nach außen informieren – etwa, wer schon gewählt hat -, weil für sie die Amtsverschwiegenheit nicht gilt.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und posten?
Das ist nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?
Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden – es gilt auch hier, dass “das Wahlrecht persönlich auszuüben” ist. Nur körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich helfen lassen.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?
Ja, körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich – auch im Wahllokal – von einer selbst auserwählten Begleitperson helfen lassen. Mogeln sollte man da nicht: Wer sich fälschlich als blind oder behindert ausgibt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft werden.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?
Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn der Wahlleiter hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen. Wenn er nicht erlaubt, den Hund mitzunehmen, sollten Sie sich daran halten. Denn gegen diese Anordnungen zu verstoßen, wird als Verwaltungsübertretung gesehen – und dafür kann es bis zu 218 Euro Geldstrafe bzw. zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe setzen.

Fragen “Auf dem Stimmzettel”

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?
Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?
Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, wen Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?
Nein, darauf steht sogar eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. “Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten” – weil damit die Stimme der Person zugeordnet werden könnte, also das Wahlgeheimnis verletzt wäre.

Darf ich einen anderen Kandidaten auf den Stimmzettel schreiben, der dort nicht aufgedruckt ist?
Prinzipiell ja – aber damit ist Ihre Stimme ungültig. Denn Sie können keinen Bewerber wählen, der nicht am Stimmzettel steht.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
Ja, und zwar mit Wahlkarte in allen Wahllokalen Österreichs. Sie können die Wahlkarte auch schon vorher ausfüllen und dann selbst dort abgeben bzw. von einem Boten abgeben lassen.

Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?
Ja, das können Sie – und zwar, sobald Sie eine Wahlkarte haben. Porto müssen Sie nicht zahlen, die Kosten für die Rücksendung an die Bezirkswahlbehörde trägt der Bund. Achtung: Wählen Sie den Postweg, muss das Kuvert so rechtzeitig aufgegeben werden, dass es bis zum Wahlsonntag bei der Bezirkswahlbehörde ankommt. Ausnahmsweise werden alle Briefkästen am Samstag geleert und die Wahlkarten zugestellt – dies allerdings ab 9.00 Uhr früh.

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?
Ja, und zwar mittels Briefwahl. Dafür brauchen Sie eine Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahlsonntag abschicken, entweder vor der Abreise aus Österreich oder aber von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen! Sie können die Wahlkarte auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) abgeben, aber so rechtzeitig, dass diese bis zum 22. Mai an die Bezirkswahlbehörde übermittelt werden kann.

Warum habe ich ein Wahlkarte mit einem leeren Stimmzettel bekommen?
Weil Sie Auslandsösterreicher sind oder im Inland schon beim Antrag für den 24. April auch die Wahlkarte für die Stichwahl beantragt haben. Dann haben Sie die Unterlagen für beide Wahlgänge gemeinsam bekommen. Da noch nicht feststand, wer in die Stichwahl kommt, ist dieser Stimmzettel leer. Sie müssen (zumindest) den Familiennamen des Kandidaten, dem Sie Ihre Stimmen geben – Hofer oder Van der Bellen – selbst eintragen.

Was geschieht mit meiner Stimme, wenn ich die Wahlkarte schon vor dem 3. Mai abgeschickt habe?
Ist aus dem Poststempel ersichtlich, dass die Wahlkarte vor dem 3. Mai aufgegeben wurden, zählt Ihre Stimme nicht, sie ist dann ungültig.

Ich hab es nicht geschafft, meine Wahlkarte rechtzeitig von der Post abzuholen. Kann ich trotzdem wählen?
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, kann seine Stimme nur mehr mit dieser abgeben. Aber sie können auch am Wahlwochenende noch zu Ihrer Wahlkarte kommen, wenn Sie sich an dem Ort aufhalten, den Sie als Zustelladresse genannt haben. Also z.B. zu Hause oder am Kur- oder Urlaubsort. Dann können Sie am Samstag beim Innenministerium nachfragen, wo sich die Wahlkarte befindet, sie abholen und damit wählen. Die Gemeindewahlbehörden müssen die nicht zugestellten Wahlkarten von der Post abholen und den Wählern am 22. Mai aushändigen.

Fragen “Nach der Wahl”

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?
Nein, bei der Auszählung, die im Wahllokal stattfindet, dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Wahlordnung schreibt vor, dass das Wahllokal für die Auszählung geschlossen werden muss. Dabei sein dürfen nur die Mitglieder der Wahlbehörde (Wahlleiter, Beisitzer), ihre Hilfsorgane, die Vertrauenspersonen und die Wahlzeugen der Parteien – und allfällige Wahlbeobachter etwa von der OSZE.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?
Wahlschluss ist auch bei der Stichwahl um 17.00 Uhr, doch viele Wahllokale vor allem im ländlichen Raum sperren schon früher zu. Ergebnisse dürfen aber erst nach dem österreichweiten Wahlschluss bekannt gegeben werden.

Was ist der Unterschied zwischen “Ergebnis” und “Hochrechnung”?
Ein Ergebnis gibt Aufschluss über die Stimmenverteilung im betreffenden Sprengel/der Gemeinde/dem Wahlkreis. Da es sich nur um ein Einzelergebnis handelt, kann man, vor allem bei geringem Auszählungsgrad, kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis ziehen. Hochrechnungen versuchen genau das – das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?
Am Wahlabend verkündet der Innenminister ein vorläufiges Endergebnis. In diesem fehlen aber noch die Briefwahlstimmen. Sie werden am Montag, 23. Mai, ausgezählt. Liegen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen Sonntagabend eng beieinander, könnte erst Montagabend feststehen, wer der nächste Bundespräsident ist.

Was geschieht, wenn beide Kandidaten genau gleich viele Stimmen bekommen?
Dann muss die Stichwahl wiederholt werden – und zwar so oft, bis einer der beiden Kandidaten die Mehrheit – also zumindest 50 Prozent plus eine Stimme – hat.

Wann zieht der neue Bundespräsident in die Hofburg ein?
Tatsächlich im Amt ist der Bundespräsident erst nach der Angelobung vor der Bundesversammlung. Diese findet am 8. Juli statt. Dann übergibt Heinz Fischer die Amtsgeschäfte an seinen Nachfolger.

(APA/Red)

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