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Gudenus: Erhebungen der Staatsanwaltschaft Wien

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Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Wiener Landtag die Auslieferung des Bundesrates John Gudenus beantragt. Der frühere FP-Politiker steht im Verdacht, mit seinen jüngsten Aussagen zu den Gaskammern im Dritten Reich gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben.

Die Grünen haben indes eine Verschärfung des NS-Verbotsgesetzes gefordert.


Die gerichtlichen Vorerhebungen gegen Gudenus können beginnen, wenn der für den Wiener Mandatar zuständige Landtag grünes Licht gibt und seine parlamentarische Immunität aufhebt. Dann soll auch die „Standard“-Journalistin befragt werden, die das fragliche Interview mit Gudenus geführt hatte.

“Im Dritten Reich gab es keine Gaskammern…”


Gudenus hatte vorige Woche wörtlich (und tatsachenwidrig) gesagt:
„Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern. Ich habe nie gesagt, dass ich prinzipiell Gaskammern anzweifle.“ Die Staatsanwaltschaft, die kurz zuvor ein ähnliches Verfahren gegen Gudenus wegen einer Aussage im ORF-„Report“ eingestellt hatte, nahm daraufhin ihre Untersuchungen neuerlich auf.


Da Gudenus ein pensionierter Oberst ist, wird sich das Bundesheer in der Causa an die Staatsanwaltschaft anhängen. Das bedeutet, dass gegen Gudenus ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird.

Grüne wollen Verschärfung des Verbotsgesetzes


Die Grünen forderten indes eine Verschärfung des NS-Verbotsgesetzes. So soll nicht nur das Leugnen und Verharmlosen von Gaskammern strafrechtlich verfolgbar sein, sondern auch das Zweifeln an NS-Verbrechen, fordert der stellvertretende Grüne Klubobmann Öllinger im Radio-Morgenjournal des ORF. „Wenn jemand wie Gudenus das ganz bewusst ausreizt, das kann sich die Republik eigentlich nicht gefallen lassen“, so Öllinger.


Das NS-Verbotsgesetz von 1947 regelt neben dem Verbot der NSDAP und der nationalsozialistischen Wiederbetätigung auch die Bestrafung von Holocaust-Leugnern. Ihnen drohen im Regelfall zwischen ein und zehn Jahren Haft. Nach Angaben des Justizministeriums gab es allein zwischen 1999 und 2004 insgesamt 158 Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz.

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