Die Verkaufsflächen und der Begriff autoaffine Güter sind nicht klar definiert Die Verantwortung für die Kontrolle wird nicht wahrgenommen Auf Shoppingcenter-Abgaben wird verzichtet 3. Damit begünstigt das Land unter dem Deckmantel der Gemeindeautonomie die großen Handelsketten. 4. Das Land verzichtet auf seine Steuerungsfunktion und fördert das herrschende Kirchturmdenken.
Kirchturmdenken statt regionaler Planung
Bei den Handelsansiedlungen hat die Landesregierung verabsäumt, rechtzeitig die notwendigen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass der herrschende Wildwuchs tatsächlich eingedämmt werden kann. Wer mit offenen Augen durchs Land fährt sieht das Ergebnis: Überall schießen Lebensmittel- und Diskontmärkte völlig unberührt von den Bestimmungen der Raumplanung wie Pilze aus dem Boden.
Zulange hat der politisch verantwortliche Landesrat Rein die Problem ignoriert und schöngeredet. Die Vorarlberger Wirtschaftskammer hat sich schon im Jahr 2001 mit einem Hilferuf an die Landesregierung gewandt und die Problematik dargestellt. Erst im Sommer letzten Jahres hat die Landesregierung zum ersten Mal zugegeben, dass die entsprechenden Regelungen im Raumplanungsgesetz grundlegend reformiert werden müssen. Jetzt liegt nach einem Dreivierteljahr – endlich ein Entwurf für die Novellierung des Raumplanungsgesetzes vor, ein Entwurf, der nur in Teilbereichen Verbesserungen bringt.
Zu wenig Steuerung
Das aktuelle Beispiel in Schwarzach hat gezeigt, wie stark die Gemeinden von potentiellen Betreibern von Lebensmittel-, Diskont- und Fachmärkten unter Druck gesetzt werden können. Wenn die Gemeinden für die Widmung von Verkaufsflächen zwischen 300 und 600 m² verantwortlich gemacht werden, verzichtet das Land auf seine wichtige Steuerungsfunktion für eine regionale Planung. Damit wird weiterhin das Kirchturmdenken vorherrschen und dort wo Bürgermeister oder Gemeindevertretung eine kritische Haltung einnehmen, werden sie einem Druck ausgesetzt, dem sie kaum standhalten können.
Zu wenig Klarheit
Zu wenig Kontrolle
Kein finanzieller Ausgleich
Im Parkabgabegesetz könnte den Gemeinden das Recht eingeräumt werden, zukünftig auch ohne Zustimmung der Grundbesitzer auch außerhalb von Kurzparkzonen Parkabgaben vorzuschreiben. Dazu gibt es eine Empfehlung des Landesrechnungshofes.
Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat das Institut für politökonomische Forschung (IPF) ein Modell einer Shoppingcenterabgabe entwickelt, das auf Landesebene eingeführt werden könnte. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen eine weitere Ausdünnung der Nahversorgung verhindern und die Ortskerne stärken.
Tatsache ist: Bisher hat keine Gemeinde eine Verkehrsanschlussabgabe eingeführt, im Entwurf zum Parkabgabegesetz, das in der nächsten Landtagssitzung beschlossen werden soll, wird die Empfehlung des Landesrechnungshofs ignoriert und im Entwurf zur Novelle des Raumplanungsgesetzes ist von einer Shoppingcenterabgabe keine Rede
EKZ Schwarzach: Ein deutliches Warnsignal
Zwischen den beiden Beschlüssen gingen Projektbetreiber und Liegenschaftsverwerter mit allen Mitteln auf die Gemeindevertretung los.
Die Schwarzacher Gemeindevertretung begründete die Bausperre mehrfach: Die als Betriebsgebiet gewidmeten Flächen der Gemeinde Schwarzach sind nahezu aufgebraucht, die Möglichkeit zur Widmung neuer Betriebsflächen ist praktisch nicht gegeben, die noch vorhandenen letzten Reserven sollen Produktionsbetrieben vorbehalten werden. Die Gemeinde Schwarzach unternimmt große Anstrengungen, ein neues belebtes Dorfzentrum zu schaffen und die bestmögliche Nahversorgung der örtlichen Bevölkerung durch im Dorf ansässige Handelsbetriebe zu erhalten und auszubauen. Durch die Ansiedlung größerer Handelsbetriebe an der Peripherie ist davon auszugehen, dass im Siedlungsgebiet ansässige, branchenverwandte Betriebe schließen oder abwandern und der Ortskern dadurch verödet. Die Situierung von Handelsbetrieben für Waren des täglichen Bedarfs außerhalb des Siedlungsgebietes am Ortsrand führt zwangsläufig zu einer Steigerung des motorisierten Individualverkehrs und steht daher im Widerspruch zu den Raumplanungszielen. Weiters wird berichtet, dass Dr. Hämmerle, der Abteilungsvorstand der Landesraumplanung, die Gemeindevertretung in Kenntnis setzte, dass sich die Zonierung innerhalb der Kategorie BB 1 vollends mit den Intentionen des Landes übereinstimmt, nachdem es sich bei den verbleibenden Grundreserven im Betriebsgebiet Pfeller um hochwertigstes Betriebsgebiet handle. Bereits in diesem Protokoll wird aber auch festgehalten, dass auf die Gemeinde in nahezu unvergleichbarer Weise massiver Druck ausgeübt wurde.
Klagsdrohungen lassen Bürgermeister einknicken
Im nächsten Schritt geben die Verwerter der Liegenschaften am 16. 12. 2005 bekannt, dass sie auf alle Ansprüche verzichten und in verschiedenen Fragen sehr gerne mit Gemeinde und Land kooperieren werden natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die einstimmig gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung aufgehoben werden. Der Druck hatte Erfolg, die Schwarzacher Gemeindevertretung hob Bausperre nicht einmal drei Monate nach ihrem Beschluss auf.
Dasselbe Gremium hatte vor zwei Monaten einstimmig die Zonierung der betreffenden Grundstücke beschlossen, da ein EKZ am Ortsrand der Stärkung des Ortszentrums, in das die Gemeinde Schwarzach zur Zeit riesige Summen investiert, völlig zuwider läuft. Durch das Abwandern eines der beiden Lebensmittelgeschäfte wird ein ganzer Ortsteil ohne Nahversorgung sein und der Verkehr durch den Ortskern wird zunehmen, da die neuen Geschäfte an der L200 natürlich nur mit dem Auto erreichbar sind. Auch das Vorhaben, neue Geschäfte im Ortskern anzusiedeln, werde dadurch gänzlich unterlaufen. Der Verlauf der Sitzung führt zu mehreren Aufsichtsbeschwerden und zum angekündigten Rücktritt eines UWG-Gemeinderats und Umweltausschussobmanns.
Neben den beschriebenen negativen Auswirkungen in der Gemeinde Schwarzach führt diese Entscheidung auch zu einer starken Konkurrenzierung des Handels im Bregenzerwald. Damit ist eine weitere Ausdünnung der Versorgung in der Region Bregenzerwald zu befürchten. Auch im Rahmen des Projekts vision rheintal wurde die Bedeutung dieses Gebiets für die räumliche Entwicklung im unteren Rheintal aufgezeigt. (Quelle: Grüne Vorarlberg)