Wie schon im Falle der Grundbucheintragungsgebühr kommt er in einem aktuellen Erkenntnis zum Schluss, dass die Bemessung über „die veralteten Einheitswerte“ bei Erbschaften und Schenkungen „zu unsachlichen Ergebnissen“ führt. Bei anderen Geschäften wird der wesentlich höhere Marktwert einer Immobilie zur Bemessung herangezogen.
Bis Ende Mai 2014 Zeit für Reparatur
Der Gesetzgeber hat nun bis 31. Mai 2014 Zeit, eine Reparatur vorzunehmen. Zuständig dafür ist Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP). Was sie tun wird, ist noch offen. Bei der Grundbucheintragungsgebühr hatte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) ursprünglich einen Vorschlag präsentiert, der zu massiven Belastungen in Höhe von mehreren Tausend Euro geführt hätte. Vorarlbergs LH Markus Wallner (ÖVP) protestierte besonders heftig dagegen.
Wie die VN berichteten, sieht die Lösung, die nun mit 1. Jänner in Kraft tritt, vor, dass Begünstigungen im Familienbereich erhalten bleiben.