Der viel diskutierte Prozess rund um die Privatklage gegen die Politikerin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede wird heute, Montag, am Straflandesgericht wiederholt. Maurer wurde von dem Besitzer eines Bier-Geschäftes geklagt, weil sie ihn als Absender obszöner Nachrichten titulierte. Er bestritt, der Verfasser zu sein. Das Wiener Oberlandesgericht hob das Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an.
Maurer über Facebook beschimpft
Maurer hatte am 30. Mai 2018 veröffentlicht, dass sie tags zuvor von dem Craft-Beer-Shop-Betreiber über den Facebook-Nachrichtendienst Messenger obszöne Nachrichten bekommen habe. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der Mann klagte Maurer und behauptete, auch anderen Lokalbesuchern sei sein PC samt Facebook-Account zur Verfügung gestanden. Im Oktober 2018 wurde Maurer wegen übler Nachrede zu 150 Tagsätze je 20 Euro, also 3.000 Euro, verurteilt worden, die sie an den Staat hätte zahlen müssen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" sollten an den Kläger gehen. Diesen Spruch hob das OLG auf.
(APA/red)